· Online seit 18.02.2022, 09:53 Uhr
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Damit kann man am 11. und 18. Dezember zusätzlich seine Weihnachtseinkäufe erledigen. Diese Daten seien bindend, schreibt der Regierungsrat, und Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten würden nicht bewilligt. Ausnahme sind dabei die folgenden sechs Gemeinden, die aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen bereits jetzt abweichende Daten genehmigt bekommen haben: Sins, Wettingen, Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen.
Aufgrund der Pandemie werde der Kanton allerdings im Herbst eine weitere Lagebeurteilung vornehmen und allenfalls neu informieren.
(red.)
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