Quelle: TeleM1
Ein ehemaliger Regionalpolizist stand am Montag in Baden vor Bezirksgericht. Der Vorwurf lautete auf einfache Körperverletzung.
Dem Verfahren voraus gegangen war ein Repol-Einsatz in Wettingen, der über zweie Jahr zurückliegt. Wegen eines Streits hatte ein Mann die Polizei gerufen.
Als diese eintraf, soll sich der Bewohner gewehrt haben, wie Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft in Baden erklärte: «Bei dieser Konfliktlösung hat sich der Privatkläger renitent verhalten. Der Polizist hat dann zu körperlichem Zwang gegriffen.»
In dieser Situation sei der Kläger verletzt worden – der beschuldigte Polizist habe ihn unter anderem an die Wand drückt und sei auf ihn aufgesprungen. Dabei habe sich der Kläger am Arm verletzt und sei knapp zwei Monate arbeitsunfähig gewesen.
Vor dem Gericht stand Aussage gegen Aussage. Während der ehemalige Regionalpolizist erklärte, der Kläger sei alkoholisiert gewesen und habe ihn mehrmals berührt, hielt der Kläger aufgebracht fest: «Das ist alles erstunken und erlogen. Und zwar von A bis Z.»
Wie der Prozess ausging und weshalb solche Verfahren für Polizisten belastend sein können, erfährst du oben im Video.
(red.)