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34-Jährige muss trotz vorsätzlicher Tötung nicht ins Gefängnis

Urteil

34-Jährige muss trotz vorsätzlicher Tötung nicht ins Gefängnis

04.07.2023, 13:21 Uhr
· Online seit 04.07.2023, 11:11 Uhr
Obwohl sie ihren Freund in der Region Bremgarten töten wollte, muss eine 34-Jährige nicht in Haft. Stattdessen wird eine stationäre Massnahme und ein Landesverweis angeordnet.
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Eine 34-jährige Deutschtürkin hat sich wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Bremgarten verantworten müssen. Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, wird ihr vorgeworfen, dass sie ihren Freund mit mehreren Messerstichen töten wollte.

Schnelle erste Hilfe rettete dem Opfer das Leben

Passiert ist das Ganze im Januar letzte Jahres, als sie mit ihrer kleinen Tochter zu Besuch beim Opfer war. Weil sich der deutsche Kindsvater sorgen um seine Tochter machte, rief er die Polizei. Das gefiel der 34-Jährigen nicht – sie riss ihm das Telefon aus der Hand und sagte der Polizei, dass sie ihn töte. Danach stach sie mit einem Küchenmesser auf den Deutschen ein. Das wiederum sahen bereits ausgerückte Beamten durch das Küchenfenster und konnten sofort erste Hilfe leisten. Ansonsten hätte das Opfer die Tat wahrscheinlich nicht überlebt – die Täterin durchtrennte unter anderem seine innere Halsschlagader komplett. «Die Beschuldigte wusste, dass der Privatkläger durch die Messerstiche hätte sterben können und wollte dies auch», so die Staatsanwaltschaft.

Längerer Landesverweis als gefordert

Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft aber einen Freispruch. Stattdessen beantragte sie eine stationäre Massnahme und einen Landesverweis von sieben Jahren, weil von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen sei. Der Verteidiger war anderer Meinung: «Meine Mandantin braucht Hilfe und keine Abschiebung in die Türkei.» Die Beschuldigte sagte vor Gericht, sie habe nicht gewusst, was sie tat. «Ich hatte ein Black-out in dem Moment.» Sie stritt die Tat jedoch nicht ab.

Das Gericht ordnete eine stationäre Massnahme an. Bezüglich der versuchten vorsätzlichen Tötung erfolgt kein klassischer Freispruch, es wird die schuldlose Tatverwirklichung festgestellt. Die Forderung des Landesverweises von sieben Jahren seitens Staatsanwaltschaft erhöht das Bezirksgericht Bremgarten gar auf zehn Jahre.

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(crb)

veröffentlicht: 4. Juli 2023 11:11
aktualisiert: 4. Juli 2023 13:21
Quelle: ArgoviaToday

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