Bezirksgericht Muri

Mann blendet Helikopterpilot mit Taschenlampe – aus Versehen oder Absicht?

26.01.2022, 15:28 Uhr
· Online seit 26.01.2022, 15:21 Uhr
Vor dem Murianer Bezirksgericht stand ein Mann, der beschuldigt wurde, einen Piloten eines Armeehelikopters geblendet zu haben. Das sei einfach nur Pech gewesen, sagt der 56-Jährige. Filmaufnahmen zeigen eine andere Version.

Quelle: ArgoviaToday/Leonie Projer

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Nicht zum ersten Mal sitzt Hans (Name geändert) vor den Schranken des Bezirksgerichtes Muri. Im Strafbefehl aufgelistet sind zwei Vorstrafen aus den Jahren 2016, deren Bewährungsfristen zwar verlängert wurden, mittlerweile aber abgelaufen sind.

Nun also nahm Hans wieder einmal Platz vor Gerichtspräsident Markus Koch. «Dieses Mal habe ich einfach nur Pech, das müssen Sie mir glauben», sagte der 56-Jährige, der ohne Anwalt vor Gericht erschien, zu seiner Verteidigung.

War es ein Versehen oder Absicht?

Der Strafbefehl aber hält etwas anderes fest. Dem arbeitslosen Mann, der in einer Oberfreiämter Gemeinde lebt, wird nämlich vorgeworfen, vor fast genau einem Jahr einen Piloten eines Super-Pumas mit seiner Taschenlampe geblendet zu haben. Der Armeehelikopter, besetzt mit sechs Personen, befand sich damals auf einem Übungsflug und hatte unter anderem einen Operator mit an Bord, der den Flug filmte.

Hans hingegen tischte eine etwas andere Version der Geschichte auf. Er erzählte: «An diesem Abend reinigte ich den Hundezwinger im Garten. Weil es dunkel war, hatte ich eine Taschenlampe in der einen Hand und den Besen in der anderen.»

Ausführlich schilderte der ehemalige Handwerker, wie und an welchen Stellen er den Hundezwinger mit einem Besen gereinigt habe. Als er sich bereits wieder mit seinem Hund im Haus befunden habe, habe er Lärm gehört, den er nicht zuordnen konnte. Er sagte: «Ich ging deshalb nochmals vors Haus und suchte mit der Taschenlampe die Lärmquelle. Es kann sein, dass ich den Piloten dabei während einiger Sekunden geblendet habe.»

Filmaufzeichnungen aus dem Helikopter hätten allerdings ersichtlich gemacht, dass er während längerer Zeit in Richtung des Helikopters geleuchtet hat, zeigte ihm der Gerichtspräsident auf. Hans aber blieb bei seiner Aussage, er habe bloss wenige Sekunden in Richtung des Transporthelikopters geleuchtet, um zu sehen, was da gelärmt habe. Er habe vermutet, dass es ein Helikopter gewesen sein könnte, so Hans, aber sicher sei er sich nicht gewesen.

Die Polizei fand bei der Hausdurchsuchung einen Laser

Als dann einige Tage später die Polizei vor seiner Haustüre stand, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen, sei es ihm wie Schuppen von den Augen gefallen. Die Polizisten fanden nebst der Taschenlampe auch einen Laser. Diesen brauchte der Handwerker, um Wände auszumessen, nicht wie angenommen, um Piloten zu blenden.

Er sei einmal mehr total unverschuldet vor Gericht gelandet, bedauerte Hans seine Lage. Er sagte: «Von sämtlichen Gerichtsverfahren, die in den letzten sechs Jahren gegen mich geführt wurden, war bloss eines gerechtfertigt. In allen anderen wurde ich zu Unrecht verurteilt.»

Nach kurzer Beratung eröffnete der Gerichtspräsident sein Urteil. Er folgte dem Antrag von Hans und sprach ihn von der Anklage der Störung des öffentlichen Verkehrs frei. Er habe zwar den Piloten geblendet, dies aber darum, weil er sichergehen wollte, dass es sich um einen Helikopter handle.

Er habe dabei weder den Piloten noch die Passagiere in Gefahr gebracht. Damit sei der Tatbestand der Gefährdung nicht erfüllt. Für einmal hatte Hans Glück, die Verfahrenskosten trägt der Staat und er konnte den Gerichtssaal als unbescholtener Bürger verlassen.

(Aargauer Zeitung/red.)

veröffentlicht: 26. Januar 2022 15:21
aktualisiert: 26. Januar 2022 15:28
Quelle: ArgoviaToday/Aargauer Zeitung

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