Pöbeleien im Postauto enden mit Spuckattacke auf Chauffeur
Ein heute 43-jähriger Aargauer stieg an einem Montagabend im September letzten Jahres im Freiamt in ein Postauto ein. Laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft verhielt sich der Mann in der Folge auffällig, «indem er vorbeigehende Passanten grundlos mittels Stinkfinger und auch verbal beschimpfte».
Beleidigungen, Spuckattacke und zerbrochenes Fenster
Eine Frau fürchtete sich vor dem Mann und verliess den Bus, um draussen um Hilfe zu bitten. Der heute 43-Jährige ging ihr hinterher, beschimpfte sie als «Arschloch» und formte seine Finger zu einer Schusswaffe. «Er tat so, als ob er auf die anwesenden Personen schiessen würde», heisst es im Strafbefehl weiter. Er habe dazu auch entsprechende Geräusche gemacht. Offenbar jagte der Verurteilte der Frau weiter Angst ein, weshalb sie sich Hilfe beim Chauffeur des Postautos holte.
Dieser wollte dann den aggressiv auftretenden Mann beruhigen, seine Versuche blieben laut Staatsanwaltschaft aber erfolglos. Draussen auf dem Trottoir stellte sich der Verurteilte dann nur wenige Zentimeter vor den Buschauffeur und spuckte ihm ins Gesicht. «Mit diesem Verhalten hat der Beschuldigte den Buschauffeur in seiner Funktion als Beamter während einer Amtshandlung tätlich angegriffen», so der Strafbefehl. Der heute 43-Jährige verliess darauf den Ort, schlug mit der Faust aber so stark gegen die geschlossene Fahrertüre des Postautos, dass diese zerbrach. Der Chauffeur verständigte darauf die Polizei.
Verurteilter war Wiederholungstäter
Wie es im Strafbefehl weiter heisst, konnten die ausgerückten Polizisten den Mann in einem Café in der nähe der Bushaltestation ausfindig machen. Beim Durchsuchen fanden sie 3,3 Gramm Cannabis. Einen Tag später bei der Einvernahme gab der Mann an, dass er täglich – «sofern er Marihuana zur Verfügung hat» – Cannabis raucht.
Laut dem Strafbefehl wurde der 43-Jährige bereits im Jahr 2020 wegen Drohung zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Diese bedingte Strafe widerrief die Staatsanwaltschaft und bildete eine neue Gesamtstrafe.
Happige Geldstrafe
Wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung sowie Erwerb, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 2700 Franken verurteilt. Die Busse von 100 Franken sowie die Strafbefehlsgebühren in der Höhe von 1100 Franken musste der Verurteilte ebenfalls bezahlen.
(ova)