Aargau/Solothurn
Freiamt

Geldwäscherei: Unbekannte nutzen Aargauer Konto für Kleinanzeigen-Betrug und zocken 37 Personen ab

Geldwäscherei

Unbekannte nutzen Aargauer Konto für Kleinanzeigen-Betrug

14.03.2022, 07:54 Uhr
· Online seit 14.03.2022, 05:45 Uhr
Ein Aargauer aus dem Freiamt hat seine Kontonummer einer unbekannten Person gegeben. Diese nutzte die Daten aus, um über Online-Verkaufsplattformen wie Facebook Marketplace eine Betrugsmasche durchzuziehen. Der Mann wurde nun wegen Geldwäscherei verurteilt.
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Alles begann im Dezember 2020 mit der Dating-App «Badoo». Dort lernte ein Aargauer aus dem Freiamt, nennen wir ihn Urs Keller (Name der Redaktion bekannt) Magali Chelsea Marseault kennen. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft fand der Kontakt zunächst über die App statt, später wechselten sie dann auf Whatsapp.

Angebliche Geschäftskunden in der Schweiz

Die bis heute unbekannte Person, welche sich als Magali Chelsea Marseault ausgab, verwickelte Keller schnell in persönliche Gespräche. Dabei tischte sie ihm ein Märchen über den angeblichen Aufbau einer Online-Boutique mit Haushaltsartikeln auf. Sie habe einen Kunden aus der Schweiz, welcher ihr Geld überweisen möchte, erzählte Marseault dem heute 52-jährigen Aargauer. «Weil es gerade eilig sei, fragte sie den Beschuldigten, ob er ihr vorübergehend mit seinem Bankkonto aushelfen könne, bis sie ein eigenes Konto habe», steht im Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft geschrieben. Damit brachte sie Urs Keller dazu, ihr seine Kontonummer auszuhändigen. Damit wurden die letzten Schritte für eine künftige Betrugsmasche eingeleitet.

Online-Verkaufsplattform als Betrugsmasche

Anschliessend boten die unbekannten Betrüger über den «Marketplace» von Facebook zwischen Ende Dezember 2020 und Januar 2021 verschiedene Produkte an. Laut Strafbefehl nutzten sie Pseudonyme wie «Andrea De Souza», «Melanie Genton», «Tuga Reusser» oder «Geraldine Jimenez» und boten beispielsweise einen angeblichen Thermomix, eine Playstation 5 oder ein iPad Pro zum Kauf an. Nachdem sich Personen auf die Verkaufsinserate gemeldet hatten, wurden die Kaufmodalitäten über Facebook besprochen, der vereinbarte Betrag wurde dann via Banküberweisung beglichen. Das Geld floss schliesslich auf das Konto von Urs Keller. Die Käufer erhielten das bezahlte Produkt jedoch nicht.

Der 52-jährige Aargauer erhielt also ständig Überweisungen zugunsten von Pseudonymen. Allein vom 30. bis 31. Dezember 2020 erhielt Keller fünf Beträge in der Höhe von insgesamt 2840 Franken zugunsten von «Andrea Desouza». Noch am selben Tag überwies er dann etwas mehr als 2100 Franken auf ein belgisches Konto der unbekannten Betrüger. Dieses lief gemäss Strafbefehl auf den Namen Magali Marseault, welche der Freiämter zuvor eben über die Dating-Plattform «Badoo» kennenlernte. Weitere Beträge zugunsten von Pseudonymen, welche die Betrüger auf der Facebook-Verkaufsplattform nutzten, flatterten auf Kellers Konto. Insgesamt 37 Personen wurden so um ihr Geld betrogen.

Geldwäscherei in der Höhe von 20'000 Franken über Aargauer Transferkonto

Indem Urs Keller seine Kontonummer an eine ihm unbekannte Person weitergab, habe er dieses als «Transferkonto für vermeintliche geschäftliche Tätigkeiten zur Verfügung gestellt», schreibt die Staatsanwaltschaft. Demnach wusste der Verurteilte, dass ihm Gelder von Drittpersonen überwiesen werden, die er nicht kannte. «Ihm war bewusst und er nahm zumindest im Sinne einer bewussten Blindheit in Kauf, dass die Gelder nicht rechtmässig auf sein Konto überwiesen worden sind und dass diese aus einem Verbrechen stammen dürften», argumentiere die Strafverfolgungsbehörde. Der Freiämter kannte die Personen, welche plötzlich laufend Geld auf sein Konto überwiesen, nicht – dabei handelt es um Gelder «in nicht unbeträchtlicher Höhe». Von Ende Dezember 2020 bis Mitte Januar 2021 flossen 19'030 Franken auf das Konto, gut 12'000 Franken überwies Keller auf das belgische Konto von Magali Marseault. «Damit hat er den Einzug dieser Gelder vereitelt und damit den Tatbestand der Geldwäscherei mehrfach erfüllt», so die Begründung der Staatsanwaltschaft.

Busse und eingezogene Gelder

Dafür wurde Urs Keller jetzt zu einer Geldstrafe von über 10'000 Franken verurteilt. Laut Urteil wurde diese Strafe aber bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Wird der 52-Jährige in den nächsten zwei Jahren nicht straffällig, muss er diesen Betrag nicht bezahlen. Die Busse in der Höhe von 500 Franken sowie die Gebühren und Polizeikosten muss der Verurteilte hingegen tragen. Dabei handelt es sich um einen Betrag in der Höhe von 2240 Franken. Ausserdem wurde der restliche Betrag auf seinem Konto von über 3'100 Franken von der Staatsanwaltschaft eingezogen.

An fünf Geschädigte bezahlte der verurteilte Freiämter das Geld übrigens zurück. Dabei handelt es sich laut Strafbefehl um einen Betrag in der Höhe von 3500 Franken.

veröffentlicht: 14. März 2022 05:45
aktualisiert: 14. März 2022 07:54
Quelle: ArgoviaToday

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