Öffentlichkeitsprinzip

Wohlen verzichtet künftig auf Publikationen im «Wohler Anzeiger»

· Online seit 21.12.2023, 20:04 Uhr
Öffentliche Organe wie Gemeinden unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip. Das heisst konkret, dass die Bevölkerung über sämtliche Belange des öffentlichen Interesses informiert wird. In Wohlen wird sich dieser Vorgang ab Januar vermehrt digitalisieren. Das gefällt nicht allen.
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Die öffentliche Verwaltung einer Gemeinde unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip. Dieses besagt, dass öffentliche Organe wie Behörden oder Gemeinden in der Pflicht stehen, «die Bevölkerung über Tätigkeiten und Angelegenheiten von allgemeinem Interesse von Amtes wegen zu informieren».

Von öffentlichem Interesse sind Informationen, insofern sie für die Meinungsbildung und zur Wahrung der rechtsstaatlichen und demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger relevant sind. Beispiele dafür sind Beschlüsse des Einwohnerrates, Baugesuche oder Projektauflagen. Jede Person hat dabei Anspruch auf die amtlichen Dokumente.

In Wohlen wird auf Digitalisierung gesezt

Im Jahr 2018 wurde die digitale und rechtsverbindliche amtliche Publikation der Gemeinde Wohlen im Internet auf der Webseite der Gemeinde eingeführt und parallel zur bisherigen Publikation in den Printmedien betrieben, heisst es in der Medienmitteilung vom 18. Dezember. Die rechtlichen Bekanntmachungen für das ganze Gemeindegebiet veröffentlicht.

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Neu stehen der Wohler Bevölkerung ab dem Jahresbeginn 2024 die amtlichen Publikationen ausschliesslich in digitaler Form zur Verfügung, heisst es weiter. Diese können nach wie vor auf der Homepage der Gemeinde Wohlen kostenlos abgerufen werden. Das beruhe auf einer Kostenersparnis, wie Gemeindeamman Arsène Perroud gegenüber ArgoviaToday mitteilt. Zudem können die amtlichen Publikationen auf der Verwaltung in gedruckter Form eingesehen oder als kostenloses Abonnement nach Hause bestellt werden.

Das bedeutet Einbussen für die Printmedien

Etwas weniger Optimismus herrscht beim «Wohler Anzeiger». Für die Zeitung bedeutet das ein Wegfall von 8'000 Franken, wie Martin Nietlispach, Verleger und Geschäftsleiter der Freiämter Regionalzeitungen AG, schriftlich gegenüber ArgoviaToday mitteilt. Noch stärker bemerkbar sei jedoch das Wegfallen der Baugesuche. Rund 27'000 Franken fehlen dem Wohler Anzeiger dadurch. Des Weiteren sagt der Verleger, dass die Wohler Bevölkerung so weniger gut informiert werde. Insgesamt 35'000 Franken weniger bedeutet gemäss Nietlispach, dass dieser Betrag zukünftig für die Berichterstattung in Wohlen fehlen wird.

veröffentlicht: 21. Dezember 2023 20:04
aktualisiert: 21. Dezember 2023 20:04
Quelle: ArgoviaToday

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