Quelle: Tele M1 / Matthias Schöpfer / ArgoviaToday / Severin Mayer
Vor vier Jahren haben Spieler des Fussballclubs «NK Pajde Möhlin» einen Schiedsrichter über den Fussballplatz gejagt. Daraufhin musste die Polizei ausrücken. Diese stellte fest, dass drei Spieler des Vereins gar nicht auf dem Feld stehen dürften. Sie wurden ohne gültige Arbeitsbewilligung beim Club eingestellt. Weil Luka Rakitic – Vater des Fussballspielers Ivan Rakitic – damals Präsident des Clubs war, musste er sich verantworten. Laut Strafbefehl habe Rakitic zudem gegen die Corona-Auflagen verstossen, weil er im Clubhaus des Möhliner Fussballvereins im November 2020 eine Party veranstaltet haben soll.
Weil sich Luka Rakitic gegen die bedingte Geldstrafe, die Busse von 1500 Franken sowie die Strafbefehlsgebühr von 1200 Franken wehrte und Einspruch erhob, ging der Fall ans Gericht weiter. Rakitic blieb der Verhandlung Ende August aus gesundheitlichen Gründen fern. Sein Verteidiger forderte, ihn in allen Punkten freizusprechen.
Er begründete den Freispruch damit, dass die Spieler keine Berufssportler waren und keine Entschädigung für ihren Einsatz erhalten hätten. Zudem sei Rakitic nicht der Veranstalter des Fests gewesen.
Gericht kommt den Forderungen nach
Seit Mittwoch ist klar, dass Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab in ihrem schriftlich eröffneten Urteil den Forderungen der Verteidigung nachkommt. Im Urteil, welches ArgoviaToday vorliegt, heisst es, die vier jungen Männer hätten keinen Naturallohn erhalten. Es handle sich demnach um keine Beschäftigung, die entgolten wurde. Auch dass die vier Männer bei Rakitic zu Hause gewohnt haben sollen, kann nicht als Naturallohn angesehen werden.
Zudem gehe aus den Akten hervor, dass Rakitic die Party im Klubhaus nicht veranstaltet habe, sondern jemand aus der Seniorenmannschaft. Entsprechend war dieser für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich. Hinzu kommt, dass Abklärungen beim Fussballverband Nordwestschweiz ergeben haben, dass Rakitic von Ende Juli 2019 bis August 2021 gar nicht Präsident des Vereins war. Die Verfahrenskosten, welche sich auf knapp 12’000 Franken belaufen, werden vollumfänglich auf die Staatskasse genommen.
Für Rakitic eine Genugtuung, wie sein Anwalt Manuel Bertschi gegenüber Tele M1 sagt. «Ich konnte heute Morgen mit ihm telefonieren. Er hat den Entscheid mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis genommen. Auf der anderen Seite hat dieses Verfahren auch fast zwei Jahre gedauert. Das hat schon seine Spuren hinterlassen. Es ist nie lustig, Teil eines Strafverfahrens zu sein.»
(sib)