Fricktal

Nach Messerattacke auf Ex-Freund – Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe

02.02.2024, 12:04 Uhr
· Online seit 02.02.2024, 12:04 Uhr
Das Bundesgericht hat eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung für eine Frau bestätigt. Sie hatte ihrem Ex-Partner mit einem Messer in die linke Brust gestochen. Nach Verbüssung der Strafe muss die Verurteilte die Schweiz für fünf Jahre verlassen.
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Die Frau, eine Deutsche aus dem Fricktal, beantragte eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung und eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Das Bundesgericht bestätigte in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil hingegen die Sicht des Aargauer Obergerichts.

Die Täterin habe versucht, ihren Ex-Freund zu töten. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass nicht lebenswichtige Organe verletzt worden seien. Das höchste Schweizer Gericht sah auch keine Gründe, weshalb die Strafe zu senken sei.

Messer an der Kehle

Der im Juli 2019 verletzte Mann hatte sich einige Zeit vor der Tat von der Täterin getrennt. Er liess sie aber noch in seiner Wohnung leben. Eines Abends rief sie ihn an, damit er in den unteren Stock des Hauses kommt. Sie hatte die Haustür abgeschlossen, sich vorher zwei Messer beschafft, das Haustelefon versteckt und Abschiedsbriefe geschrieben.

Als der Mann kam, hielt sie sich eines der Messer an die Kehle. Während des Versuchs des Mannes, ihr das Messer zu entreissen, ergriff sie das zweite und rammte es ihm in die Brust. Sie versuchte, ihn zu würgen und schlug ihn, bis es ihm gelang, sie zu überwältigen und am Boden zu fixieren.

Die Vorinstanz hielt fest, die Frau sei nicht bereit gewesen, die Trennung zu akzeptieren und habe ihren Ex-Partner für seine Entscheidung bestrafen wollen.

(red./sda)

veröffentlicht: 2. Februar 2024 12:04
aktualisiert: 2. Februar 2024 12:04
Quelle: ArgoviaToday

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