Baustopp

Rückbau trotz Baubewilligung: Kanton gibt der Gemeinde Mettau die Schuld

· Online seit 12.12.2023, 14:43 Uhr
Die Aargauer Regierung verlangt von einem Bauherrn in Mettau im Fricktal den Rückbau, obwohl eine Baubewilligung erteilt worden war. Nun zeigt sich, dass diese erteilt wurde, ohne die erforderliche kantonale Zustimmung.

Quelle: Tele M1 / Archivbeitrag vom 05. Dezember 2023

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Alles ist bereit für den Bau – auch die Baubewilligung wurde erteilt und ein paar der Wohnungen bereits verkauft. Seit Juni steht aber nun alles still.

Der Bau musste gestoppt werden – weil das Haus laut dem Kanton Aargau in einer Schutzzone liegt. Denn das Grundstück wird von einer Inventarfläche Trockenwiesen und -weiden (TWW) des Bundes überlagert. Und das Bauen darauf ist nur erlaubt, sofern das Vorhaben einem «überwiegenden öffentlichen Interesse von nationaler Bedeutung dient». 

Gemeinde erteilt Ausnahmebewilligung

Zwar hat der Gemeinderat Mettauertal den beiden Bauherren Lorenz Stocker und Praveena Selvarajah erlaubt, dass das Terrassenhaus mit ihren vier Wohnungen «an die Kulturlandgrenze gebaut werden darf» und entsprechend eine Ausnahmebewilligung gemäss Paragraf 67 des Baugesetzes erteilt, schreibt die «Neue Fricktaler Zeitung». So muss auch der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Bau- und Kulturlandzone nicht eingehalten werden, wie es weiter heisst.

Jedoch darf die Gemeinde keine Ausnahmebewilligung erteilen. Daher macht der Kanton die Gemeinde für den Bauknatsch verantwortlich. «Nach Baubeginn wurde festgestellt, dass die Baugrube erheblich in die Landwirtschaftszone hineinragt.» Deshalb wurde der Gemeinderat aufgefordert, einen Baustopp anzuordnen und das Gesuch an den Kanton zu überweisen.

Einspruch gegen Rückbau

Davon sind nicht nur die Bauherren, sondern auch die Nachbarn betroffen. Diese erfahren nur zufällig – durch den Baustopp – von der Landwirtschaftszone. «Ich finde das eine Willkür, dass Bund wie auch Kanton, ohne zu informieren, praktisch eine Enteignung vornehmen kann», kritisiert ein weiterer Anwohner des betroffenen Quartiers Räbächerli gegenüber Tele M1.

Die Trockenwiese in Mettau wurde vom Bund bereits 2010 für die Biodiversität als Schutzzone definiert. Die entsprechenden Parzellen sind allerdings seit mehreren Jahren Bauland. Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ging allerdings vergessen. «Weder Kanton noch Bund haben direkt die Gemeinde beziehungsweise die Eigentümerschaft informiert», sagt Christian Kramer, Gemeindepräsident Mettauertal. Auch bei späteren Teil- und Gesamtrevisionen wurde nicht darauf aufmerksam gemacht. Trotzdem soll der Investor laut der «Neuen Fricktaler Zeitung» nun alles zurückbauen – dies, obwohl er bereits über eine Million Franken investiert hat. Gegen diesen Entscheid hat Stocker bereits Einspruch erhoben.

Kanton prüft, wie es so weit kommen konnte

Der Kanton werde jetzt prüfen, wieso es zur Überlappung von Biotopen von nationaler Bedeutung mit dem Siedlungsgebiet gekommen sei und warum die Gemeinde Mettauertal erst am 5. Juni 2023 durch den Kanton darüber informiert wurde, sagt Simone Britschgi, stellvertretende Leiterin Kommunikation im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau auf Anfrage der «Neuen Fricktaler Zeitung». Ausserdem muss nun auch ergründet werden, welche Auswirkungen die Landwirtschaftszone für die betroffenen Hausbesitzerinnen und -besitzer hat. Vor allem auch für die Gebäude, die schon seit Jahren auf den Grundstücken stehen. Wer allerdings für den Schaden aufkommt, ist bis dato nicht geklärt.

(red.)

veröffentlicht: 12. Dezember 2023 14:43
aktualisiert: 12. Dezember 2023 14:43
Quelle: ArgoviaToday

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