Reinach

Gemeinderat reagiert mit Parkverbot beim Betreibungsamt

· Online seit 24.09.2023, 08:12 Uhr
Es ist ein Ärgernis, wenn sowohl Angestellte als auch Besuchende des Reinacher Betreibungsamts keinen Parkplatz finden. Grund soll die unbelehrbare Anwohnerschaft sein. Nun geht der Gemeinderat gegen diese vor und ordnet ein Parkverbot an.
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Beim Bezirksgericht Kulm liegt eine Verbotsbewilligung auf. Der Reinacher Gemeinderat hat demnach das Gericht ersucht, auf den Parkplätzen der Liegenschaft an der Kirchenbreitestrasse 47 ein Parkverbot zu verhängen. Wer jetzt widerrechtlich dort parkiert, erhält eine Strafe von bis zu 2000 Franken. Ausgenommen sind Besuchende, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

In der Liegenschaft befinden sich zwei Unternehmen und das Regionale Betreibungsamt. Dieses ist für die Gemeinden Beinwil am See, Birrwil, Gontenschwil, Leimbach, Leutwil, Reinach und Zetzwil zuständig. «Die wenigen Parkplätze, die für das Betreibungsamt zur Verfügung stehen, werden regelmässig von privaten Anwohnenden genutzt», erklärt Reinacher Gemeindeschreiber I, Peter Walz, auf Anfrage.

Das bedeutet, dass es für Angestellte als auch Besuchende kaum Parkplätze zur Verfügung stehen. Weiter verstärkt sich das Problem, dass es in der Umgegbung kaum Parkiermöglichkeiten gibt. Bisher blieben alle Kontakt- und Schlichtungsversuche ohne Erfolg, so Walz. Daher sei das richterliche Parkverbot nun die Konsequenz, heisst es weiter. 

(sib) 

veröffentlicht: 24. September 2023 08:12
aktualisiert: 24. September 2023 08:12
Quelle: ArgoviaToday

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