Aargau/Solothurn

Grossrätinnen und Grossräte sollen mehr Geld bekommen

Aargau

Grossrätinnen und Grossräte sollen mehr Geld bekommen

· Online seit 05.04.2024, 10:05 Uhr
Die Mitglieder des Aargauer Grossen Rates sollen besser entlöhnt werden. Das Grossratsbüro schlägt eine Erhöhung der Sitzungsgelder und der Grund-Entschädigung vor. Die letzte Lohnerhöhung erfolgte 2008.
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Die Mitglieder des Grossen Rats beziehen aktuell ein Sitzungsgeld von 150 Franken für Sitzungen von bis zu drei Stunden. Für Sitzungen von mehr als drei Stunden werden 300 Franken verrechnet. Hinzu kommt eine Grundentschädigung von 4000 Franken pro Jahr. Im Durchschnitt verdient ein Grossratsmitglied somit rund 10'000 bis 12'000 Franken pro Jahr. Dieser Wert variiert jedoch je nach Jahr, Funktion und Kommissionstätigkeit. Eine angemessene Entschädigung stärke den Grossen Rat und fördere die Möglichkeit der politischen Teilhabe, teilte das Büro am Freitag mit. Der Grosse Rat werde dadurch gestärkt und das Grossratsamt attraktiver.

Die Sitzungsgelder wurden seit 2008 nicht mehr erhöht. Die Grundentschädigung wurde im Rahmen von kantonalen Sparmassnahmen 2016 von 5000 auf 4000 Franken gekürzt. Nach vielen Jahren ohne Erhöhung der Entschädigungen bestehe Nachholbedarf, schreibt das Büro des Grossen Rates.

Zeitgemässe Entschädigung gefordert

Sie schlagen vor, künftig ein Sitzungsgeld von 160 Franken für einen zweistündigen Block auszuzahlen. Für jede weitere angefangene Stunde soll das Sitzungsgeld um 80 Franken erhöht werden. Die Grundentschädigung soll auf 5000 Franken angehoben werden. Somit wird ein Grossratsmitglied in Zukunft im Durchschnitt zwischen 4000 und 5000 Franken mehr pro Jahr verdienen.

Es sei schwierig, den Arbeitsaufwand für das Grossratsamt zu beziffern, da die Aufgaben und das Engagement individuell unterschiedlich sind. In Schätzungen wird von einem Aufwand von 20 Stellenprozenten ausgegangen, also einem Arbeitstag pro Woche. Ein Teil dieser Arbeit, wie beispielsweise die Sitzungsvorbereitungen oder die Repräsentationsaufgaben, werde nicht separat abgegolten und Ratsmitglieder müssten wegen ihres Amtes teilweise einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen, schreibt das Büro weiter. 

veröffentlicht: 5. April 2024 10:05
aktualisiert: 5. April 2024 10:05
Quelle: ArgoviaToday

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