Gstühl-Kreuzung Baden

Hohe Strafe: 77-Jähriger missachtet Rotlicht und fährt ohne gültigen Ausweis

· Online seit 26.06.2023, 06:05 Uhr
Ein Rentner musste sich vor Gericht gleich wegen zwei Vergehen vorstellen. Er fuhr über ein Rotlicht und war zudem ohne gültigen Ausweis unterwegs. In einem Fall hat er auf unschuldig plädiert. Nun wurde der 77-Jährige zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Ein 77-jährige Rentner aus der Region Baden fuhr bei Rot über die Gstühl-Kreuzung in Baden. Dafür ist er nun bedingt schuldig gesprochen. Dies verkündete Gerichtspräsident Christian Bolleter nach der rund dreistündigen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden.

Bei dieser Tat war der Rentner einsichtig. Als es Gelb wurde, habe er nicht mehr bremsen können. Mit den 1,6 Tonnen des Wohnanhängers wäre dies zu gefährlich gewesen. Der Anhänger hätte kippen und so einen grossen Unfall verursachen können. «Ich wollte den Schaden minimieren», sagte er zum Vorfall an der «Abzockerlampe».

Der Rentner sei ohne gültigen Ausweis gefahren

Bei der Überprüfung des Vergehens wurde festgestellt, dass der Rentner ohne gültigen Fahrausweis unterwegs gewesen war. Damit hatte er sich eines weiteren Vergehens strafbar gemacht. Hier sah er sich absolut unschuldig. In Absprache mit dem Strassenverkehrsamt habe er den Ausweisentzug so festgelegt, dass er ab dem 3. Oktober wieder hätte fahren dürfen. 

Damit er am 3. Oktober wieder fahren durfte, hatte er seinen Fahrausweis durch einen Kollegen am 3. September auf die Post bringen lassen. Doch die Kasse des Lebensmittelladens sei, so der Kollege, kurz vor Ladenschluss schon abgerechnet gewesen. Er habe die Einschreibegebühr und das Couvert abgegeben.

In der Überzeugung, ab dem 3. Oktober wieder fahren zu dürfen, hatte er einem weiteren Kollegen den Auftrag gegeben, ihm den Ausweis nachzusenden. Weil der Ausweis nicht eintraf, hatte er aus den Ferien mehrere Kontakte mit dem Strassenverkehrsamt gehabt. Der Verteidiger wies in seinem Plädoyer auf die ungenauen Angaben des Strassenverkehrsamtes auf die Dauer von Ausweisentzügen hin. Er verlangte für beide Vergehen einen Freispruch.

Hohe Geldstrafe

Seine Überlegungen zum Rotlicht seien nachvollziehbar, führte Bolleter in der Urteilsbegründung aus. Zur Frist des Fahrausweises erläuterte er, dass er auf keinen Fall am 3. Oktober hätte fahren dürfen.

Der Rentner muss nun eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 500 Franken bezahlen sowie die Kosten übernehmen. Die Probezeit wird auf ein Jahr verlängert.

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(Dieter Minder, Aargauer Zeitung/rag)

veröffentlicht: 26. Juni 2023 06:05
aktualisiert: 26. Juni 2023 06:05
Quelle: ArgoviaToday

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