Rheinfelden/Aarau

«Ich habe es aus Liebe gemacht»: Junger Mann landet wegen Sex mit Minderjährigem vor Gericht

· Online seit 29.08.2023, 07:08 Uhr
Ein damals 19-Jähriger lernt einen Minderjährigen online kennen. Es entwickelt sich eine Beziehung mit Intimitäten. Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte den Mann aus dem Fricktal wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten – das lässt dieser aber nicht auf sich sitzen.
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Alles begann im Internet. In einem sozialen Netzwerk für queere Jugendliche lernte der damals 19-Jährige einen 14-Jährigen kennen. Es blieb nicht bei dem virtuellen Kontakt. Bald darauf trafen sich die beiden. Es entstand eine rund dreimonatige Beziehung, in der es auch zu Zungenküssen und Oralverkehr kam. Einige Monate später kam es gemäss Staatsanwaltschaft zu einem weiteren Verhältnis zwischen dem Mann aus dem Fricktal und einem Minderjährigen.

Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte den Mann wegen mehrfach sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer Geldstrafe sowie einer Busse über 3000 Franken. Zudem legte es dem Beschuldigten ein Tätigkeitsverbot für Bereiche, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, auf.

Das Alter war in der Beziehung ein Thema

Gegen das Urteil legte der Beschuldigte allerdings Berufung ein. An der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht verzichtete er darauf, Angaben zum Sachverhalt zu machen. In seinem Schlusswort sagte er aber: «Es tut mit leid – ich habe es aus Liebe gemacht.» Vor Gericht erschien auch der damalige minderjährige Partner des Beschuldigten. Dieser bestätigte, dass es sich um eine Liebesbeziehung gehandelt habe und dass es per se nicht um Sex gegangen sei. Diesbezüglich sei der Beschuldigte auch nie aufdringlich gewesen.

Doch erzählte der Ex-Partner, dass er und der Beschuldigte sich auch über das Alter unterhalten hätten und sagte dazu: «Er hat ein Bewusstsein dafür gehabt, dass das nicht erlaubt ist.» Etwa sei er damals vom Beschuldigten von der Schule abgeholt worden.

Verteidiger forderte einen Freispruch

In seinem Plädoyer fordert der Verteidiger des Angeklagten einen Freispruch. Dies, weil die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten im Vorverfahren das Recht auf eine notwendige Verteidigung verwehrt habe. «Einem Beschuldigten muss eine Verteidigung zustehen, wenn ihm eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht», so der Verteidiger.

Zwar beantrage die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von genau einem Jahr, doch habe sie im Vorfeld gar nicht wissen können, inwiefern der zu untersuchende Sachverhalt eine höhere Strafe nahelegen würde. Deswegen seien die Einvernahmen für die Beweisführung nicht zulässig und der Fall sei an das Bezirksgericht zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete diese Argumentation als «Hafenkäse» und forderte, den Antrag der Verteidigung abzuweisen.

Gemäss Obergericht hätte auch ohne Einvernahmen anhand der Chatprotokolle erstellt werden können, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Das Obergericht sprach den Angeklagten der mehrfachen sexuellen Handlungen und der Pornografie schuldig. Es verurteile den Angeklagten als Zusatzstrafe zu einem früheren Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 152 Tagessätzen à 120 und einer Verbindungsbusse über 3000 Franken sowie als Gesamtstrafe mit der Widerrufsstrafe zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 120 Franken. Das Tätigkeitsverbot bleibt aufrechterhalten.

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(Dennis Kalt)

veröffentlicht: 29. August 2023 07:08
aktualisiert: 29. August 2023 07:08
Quelle: Aargauer Zeitung

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