17.02.2023, 14:41 Uhr
· Online seit 17.02.2023, 14:41 Uhr
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Neu müssen Fahrzeuge zwölf Monate nach der Einreise in die Schweiz bei der Bedarfsprüfung angerechnet werden. Diese Anpassung ist ab dem 10. März 2023 gültig, teilt die Staatskanzlei Aargau mit.
So zählen diese gemäss der kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) künftig zu den «eigenen Vermögensmitteln» und sind bei der Bedarfsrechnung zur Festlegung der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Vor dem Bezug der Sozialhilfe müssen die Fahrzeuge verkauft und der Erlös zur Bewältigung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden.