Aargau/Solothurn

Im Aargau müssen Kriegsgeflüchtete ihre Fahrzeuge künftig an Sozialhilfe anrechnen

Sozialhilfe

Im Aargau müssen Kriegsgeflüchtete ihre Fahrzeuge künftig an Sozialhilfe anrechnen

17.02.2023, 14:41 Uhr
· Online seit 17.02.2023, 14:41 Uhr
Dies beschloss der Regierungsrat laut eigener Aussage im Hinblick auf eine Rechtsgleichheit mit sonstigen Sozialhilfebeziehenden. Zunächst hatte der Regierungsrat auf diese Verschärfung verzichtet, weil man die baldige Rückkehr der Geflüchteten in ihr Heimatland erwartet hatte. Im Kanton Aargau fallen Fahrzeuge bei der Berechnung der Sozialhilfe für Ukraine-Kriegsflüchtlinge künftig ins Gewicht. Das hat der Aargauer Regierungsrat beschlossen. Damit gelten für Personen mit Schutzstatus S die gleichen Spielregeln wie für alle anderen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger.
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Neu müssen Fahrzeuge zwölf Monate nach der Einreise in die Schweiz bei der Bedarfsprüfung angerechnet werden. Diese Anpassung ist ab dem 10. März 2023 gültig, teilt die Staatskanzlei Aargau mit.

So zählen diese gemäss der kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) künftig zu den «eigenen Vermögensmitteln» und sind bei der Bedarfsrechnung zur Festlegung der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Vor dem Bezug der Sozialhilfe müssen die Fahrzeuge verkauft und der Erlös zur Bewältigung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden.

veröffentlicht: 17. Februar 2023 14:41
aktualisiert: 17. Februar 2023 14:41
Quelle: ArgoviaToday

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