Ein 49-jähriger Jagdleiter beschloss anfangs Juni 2023 auf die Jagd zu gehen. Dafür ging er zu einem offenen Feld in der Region Brugg. Längere Zeit beobachtete der 49-Jährige das Feld, bis er kurz nach Mitternacht einen jungen Keiler erspähte und ihn erfolgreich erschoss.
Als Jagdleiter wusste der 49-Jährige, dass er während der Schonzeit ausserhalb des Waldes einen jungen Keiler erledigen darf. Wie nun in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, stellte sich jedoch heraus, dass das Wildschwein bereits über zwei Jahre alt war. Ihm war es somit verboten, das ausgewachsene Wildschwein zwischen dem 1. März und 30. Juni zu erlegen.
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Als Jagdleiter hätte ihm bewusst sein müssen, dass er während der Schonzeit kein ausgewachsenes Wildschwein schiessen darf. Der 49-Jährige hat somit gegen das Jagdgesetz verstossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau verurteilt den Jagdleiter zu einer Busse von 100 Franken sowie Gebühren in der Höhe von über 330 Franken.