Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion stillschweigend überwiesen. Die Bescheinigung soll unaufgefordert und unentgeltlich zugestellt werden, heisst es im Vorstoss aus den Reihen von EDU und SVP. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen.
In allen Kantonen wie auch im Aargau werden Erträge aus Photovoltaikanlagen als Einkommen besteuert und Erlöse aus dem Stromverkauf sind für das betreffende Kalenderjahr in der Steuererklärung zu deklarieren.
Das Papier soll helfen, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung einfacher und korrekt ausfüllen können, wie der Regierungsrat in einer Stellungnahme festhielt.
Abnehmende von Solarstrom und Steuerpflichtige, die Solarstrom ins Netz einspeisen, stehen laut Regierungsrat unzweifelhaft in einem Vertragsverhältnis zueinander.
Daher bestehe bereits heute im Steuergesetz eine gesetzliche Grundlage für die einmal pro Jahr auszustellende Bescheinigung. Der Regierungsrat will daher in diesem Punkt die Verordnung zum Steuergesetz präzisieren formulieren.