Gegen den Jugendlichen, der nach der Veröffentlichung von Bildmaterial von Überwachungskameras im August verhaftet wurde, wird wegen schwerer Körperverletzung ermittelt.
Das Jugendstrafrecht orientiere sich im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht nicht am Tatort, sondern am Wohnort der beschuldigten Person, teilte die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Montag mit. Deshalb sei die Fallführung von der Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt an die Jugendanwaltschaft Aargau übergegangen.
Die Gewalttat hatte sich am frühen Morgen des 30. April ereignet. Eine 49-jährige Frau traf auf eine Gruppe von sechs jungen Männern, und es kam zu einer Auseinandersetzung.
Opfer am Kopf schwer verletzt
Dabei trat einer der Männer der Frau gegen den Kopf. Die Männer stiegen anschliessend in die S12 Richtung Brugg. Die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste in ein Spital gebracht werden.
Der genaue Tatablauf sowie die Rolle der übrigen Beteiligten sind laut Angaben der Jugendanwaltschaft Aargau Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Oberstaatsanwaltschaft kann gemäss eigenen Angaben derzeit keine weiteren Angaben zur laufenden Untersuchung machen.
(red./SDA)