Quelle: ArgoviaToday / Tele M1 / Severin Mayer
Zu den Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gehört auch eine Maskentragpflicht im öffentlichen Leben sowie in Schulen (ab 5. Primarschulklasse) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die allgemeine Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeitende und Gruppen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.
Das teilte die Aargauer Regierung am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Aarau mit. Die Entwicklung der Coronavirus-Krise sei «besorgniserregend», hiess es.
Situation an Aargauer Schulen angespannt
Landstatthalter und Bildungsdirektor Alex Hürzeler beurteilt die Situation an den Schulen als «angespannt». «Man sieht jetzt eindrücklich, was die neue Corona-Welle bewirkt», so Hürzeler an der Medienkonferenz. Betreffend Quarantäne waren in den letzten Wochen besonders Primarschulen betroffen. Erfreulich sei aber, dass sehr viele Schülerinnen und Schüler an den repetitiven Tests teilnehmen. «Das Problem ist momentan, dass die Labors all diese Tests kaum bewältigen können», fügte Landstatthalter Hürzeler an. Deswegen käme es zu Verzögerungen.
Schullager möglich
Ein weiterer Beschluss betrifft die Schullager, beispielsweise Skilager. Diese unterliegen einer Zertifikatspflicht. Kinder unter zwölf Jahren, die sich nicht impfen lassen können, brauchen ein negatives Testresultat. Der Kanton Aargau empfiehlt die Impfung ab zwölf Jahren. Damit wolle man die Risiken minimieren, die sich in solchen Lagern ergeben, weil man nah beieinander ist und gemeinsam reist.
Das gilt bei Kultur- und Sportanlässen
Weiter führt der Kanton Aargau eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation in der Gastronomie und Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich ein. Die Maskenpflicht im Freien gilt dabei ab 1000 Personen. So müssen ab dem 4. Dezember beispielsweise alle Zuschauer bei einem Fussballspiel mit mehr als 1000 Leuten trotz Zertifikatspflicht eine Maske tragen. «Es können weiterhin Aktivitäten stattfinden. Es ist auch weiterhin möglich, das Vereinsleben zu betreiben.» Das sei wichtig, sagt Hürzeler – aber mit entsprechenden Massnahmen. Somit kann das Spiel des FC Aarau am Freitagabend im Brügglifeld gegen Winterthur noch ohne Maskenpflicht stattfinden.
Zertifikatspflicht bei Gesundheitseinrichtungen
Ebenfalls neu: Für Besuchende und Mitarbeitende in Aargauer Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt ab dem 4. Dezember eine Zertifikatspflicht. Damit sollen besonders gefährdete Personen, also Patientinnen und Patienten und Bewohnende, geschützt werden. Mitarbeitende, die über kein Zertifikat verfügen, müssen gemäss Regierungsrat einmal wöchentlich am repetitiven Testen teilnehmen. Die Arbeitgeber sind dabei verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Sofern die Teilnahme über das kantonale Angebot des repetitiven Testens erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Für alle Besuchenden und Mitarbeitenden in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt in Innenräumen ebenfalls eine Maskentragpflicht.
Stellungnahme zu den Vorschlägen des Bundesrats
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich weitere Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene. Nicht einverstanden ist er jedoch mit den Plänen des Bundesrats, für private Treffen in Innenräumen mit mehr als zehn Personen eine Zertifikatspflicht einzuführen. Das sei weder durchsetzbar noch kontrollierbar, so Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati. «Man kann nicht von jemandem erwarten, dass er das Zertifikat der Schwiegermutter kontrolliert», fügte Gallati an. Es bestehe auch die Gefahr, dass es beim Testen vor den Feiertagen zu Engpässen komme.
(maf/ova)