Ein 23-Jähriger war Anfang Januar 2023 in den frühen Morgenstunden im Bezirk Lenzburg unterwegs. Beobachtet wurde er währenddessen von der Polizei. Das hielt den jungen Mann nicht davon ab, vor den Beamten Cannabis zu konsumieren. Diese entschlossen sich deshalb dazu, bei ihm eine Personenkontrolle durchzuführen.
Schlüsselanhänger entpuppt sich als Waffe
Es zeigte sich, dass der Mann noch mehr auf dem Kerbholz hatte. Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, trug der 23-Jährige einen Schlagring bei sich, welcher als Schlüsselbund getarnt war. Beschrieben wird der Schlagring im Strafbefehl als «rotes Hundegesicht». Die als Schlüsselanhänger getarnte Waffe besass Löcher für die Finger, welche als Hundeaugen getarnt waren, und die Spitzen stellten die Hundeohren dar.
Dass es sich bei dem Hundeschlüsselanhänger um eine Waffe handelt, hätte der gebürtige Italiener wissen müssen. Das war jedoch nicht der Fall, weshalb er auch nicht über eine Waffenbewilligung verfügte.
Unwissenheit wird teuer bestraft
Seine Unwissenheit musste der junge Italiener mit einer saftigen Busse bezahlen. Neben dem Bussgeld von 400 Franken muss er Gebühren in der Höhe von über 600 Franken zahlen. Das, weil er eine verbotene Waffe bei sich trug und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstiess. Weiter musste er den als «rotes Hundegesicht» getarnten Schlagring abgeben. Mittlerweile ist er vernichtet worden.