Steuern

Kleine Aargauer Gesetzesänderung soll 20 Millionen Franken bringen

· Online seit 29.04.2022, 12:05 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat will dem Kanton und den Gemeinden mit einer Gesetzesrevision Steuereinnahmen von 20 Millionen Franken als Folge der ausländischen OECD-Mindestbesteuerung für Unternehmen sichern. Der Aargau soll eine Regelung einführen, die andere Kantone bereits kennen.
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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt neue Regeln gegen Steuervermeidung ein. Diese sehen vor, dass Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften im Land der Muttergesellschaft höher besteuert werden, sofern der Mindestbesteuerungssatz von 15 Prozent unterschritten wird.

Weil die neue OECD-Mindestbesteuerung bereits per 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, besteht für den Kanton Aargau ein «dringender und ausgewiesener Handlungsbedarf», wie der Regierungsrat in der am Freitag in die Anhörung geschickten Vorlage schreibt. Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung sei erst per 1. Januar 2024 geplant.

Geld im Aargau statt im Ausland

Die zeitliche Lücke will der Regierungsrat schliessen. Die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer soll neu im Aargau anstatt im Ausland bezahlt werden. Um eine so genannte Hinzurechnungsbesteuerung im Ausland zu verhindern, könne nämlich einzelfallweise eine Gewinnsteuersatzerhöhung vorgesehen werden.

Damit können international tätige Konzerne für ihre Geschäftseinheiten im Aargau auf ein OECD-konformes oder nach ausländischem Recht vorgesehenes Besteuerungsniveau gelangen, ohne dass generell der aargauische Gewinnsteuersatz erhöht werden muss, wie es in den Unterlagen heisst.

Mehr Geld für Kanton und Gemeinden

So lasse sich sicherstellen, dass die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer, welche in jedem Fall von den betroffenen Unternehmen entrichtet werden müsse, im Kanton Aargau und nicht im Ausland erhoben werde. Der Regierungsrat erwartet, dass der Kanton in der Steuerperiode 2023 rund 14 Millionen Franken und die Gemeinden 6 Millionen Franken zusätzlich an Steuern einnehmen werden.

Die von der individuellen Erhöhung des Gewinnsteuersatzes betroffenen Unternehmen zahlten insgesamt mit der vorgeschlagenen Regelung gleich viel Steuern. Die Steuern würden einfach im Aargau und nicht im Ausland erhoben.

Mit der Einführung der aargauischen Zusatzsteuer werde sichergestellt, dass die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer im Aargau bezahlt werden könne und nicht im Ausland, wird Finanzdirektor Markus Dieth in einer Medienmitteilung zitiert: «Mit einer raschen Umsetzung sichern wir den Gemeinden und dem Kanton mögliche Mehreinnahmen von 20 Millionen Franken. Für die Unternehmen entstehen keine Mehrkosten.»

Damit diese Hinzurechnungsbesteuerung im Aargau in Kraft tritt, muss eine Paragraph im kantonalen Steuergesetz geändert werden. Die Anhörung zur Änderung dauert bis am 27. Mai. Danach wird der Grosse Rat im Herbst entscheiden. Die Änderung soll dann auf Anfang 2023 in Kraft treten. Die Kantone Zug, Waadt, Luzern, Schwyz, Graubünden und Thurgau kennen bereits eine entsprechende Gesetzesregelung.

veröffentlicht: 29. April 2022 12:05
aktualisiert: 29. April 2022 12:05
Quelle: sda

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