Bezirk Laufenburg

Kot im Stall und keine Futterreserven: Veterinäramt muss Pferde vor Tierquälerin retten

07.10.2023, 10:47 Uhr
· Online seit 07.10.2023, 10:47 Uhr
Mehrere Male führte das Veterinäramt auf dem Hof einer 55-jährigen Besitzerin dreier Pferde unangemeldete Kontrollen durch. Dabei wurde bei jeder Inspektion festgestellt, dass sie ihre Tiere vernachlässigt. Mittlerweile wurde die Tierquälerin verurteilt.
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Zwei Mitarbeitende des Veterinärdienstes des Kantons Aargau führten Mitte Juni 2022 auf einem Pferdehof im Bezirk Lenzburg eine unangemeldete Kontrolle durch. Dabei stellten die Mitarbeitenden fest, dass sich die Pferde der 55-jährigen Besitzerin in einem verwahrlosten Zustand befinden. Daraufhin wurde die Frau verwarnt.

Mehrere unangekündigte Kontrollen durch Veterinärdienste

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu entnehmen ist, führte das Veterinäramt rund zwei Wochen später auf ihrem Hof eine Nachkontrolle durch. Erneut mussten die Beamten mit Schrecken feststellen, dass sich das Verhalten der 55-Jährige nicht verbesserte, sie kümmerte sich weiterhin nicht ausreichend um ihre Huftiere. So sollen die Tiere auch bei der Nachkontrolle unterernährt gewesen sein und schlecht gepflegt. Weiter mussten die Mitarbeitenden des Veterinärdienstes feststellen, dass sich in den Ställen der drei Pferde Gegenstände befanden, an denen sich die Tiere hätten verletzten können.

Die drei Pferde im Alter zwischen 17 und 26 Jahren wurden Anfang Juli 2022 vom Veterinärdienst des Kantons Aargau beschlagnahmt. Sie wurden zu einem Tierarzt gebracht, welche eine Kontrolle durchführte. Das Ausmass der Vernachlässigung der Tiere wurde erst dann deutlich. Laut Strafbefehl wurde festgestellt, dass sich mindestens eines der Tiere in einem geringen Ernährungszustand befindet und alle Pferde enorme körperliche Beschwerden aufweisen.

So wurden bei den Pferden eine fehlende Muskulatur festgestellt sowie eine starke Verwurmung. Auch standen den Tieren keine Futtervorräte zur Verfügung und ihre Ställe waren von Kot und Urin überhäuft. Anlässlich der Kontrolle in den Stallungen wurden zudem scharfkantige Kisten, lose Gummimatten und Kabel festgestellt, welche eine Verletzungsgefahr für die Tiere darstellten.

Verurteilt wegen mehrfacher Tierquälerei

Dass die 55-jährige Besitzerin der drei Pferde durch ihr Handeln ihre Tiere quält, war ihr bewusst – sie handelte wissentlich und willentlich. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat die Frau deshalb wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Sie erhält eine bedingte Geldstrafe von 7200 Franken zahlen sowie eine Busse von 2000 Franken. Hinzu kommen die Gebühren von über 1700 Franken. Das Urteil wird in ihrem Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 7. Oktober 2023 10:47
aktualisiert: 7. Oktober 2023 10:47
Quelle: ArgoviaToday

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