An einem Mittag im Mai wollte ein Landwirt in Zeihen nur noch kurz die Wiese düngen. Um kurz vor 13 Uhr begann er, ober- und unterirdisch seine Parzelle zu düngen. Allerdings, ohne davor alles zu kontrollieren.
Fast 1000 Liter Jauche verschmutzten den Bach
Die Gülle rann nicht nur wie vorgesehen auf die Wiese, sondern fand ihren Weg auch in den Zeiherbach. Bis zu 1000 Liter Jauche liefen durch den Einlaufschacht ins Fliessgewässer. Dort wurden im Anschluss überschrittene Werte an Ammonium und gelöstem organischen Kohlenstoff gemessen. Beide Stoffe sind für die Fische hochgiftig und können auch dem Menschen gefährlich werden.
Durch das Versickern der Gülle war ausserdem das Grundwasser in Gefahr. Wäre noch mehr ausgelaufen oder wären die Wetterbedingungen anders gewesen, wäre auch jenes kontaminiert worden.
Wegen Unvorsichtigkeit verurteilt
Die Schuld für diese Unvorsichtigkeit gilt dem 43-jährigen Bauern, wie einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist. Er hätte die Pflicht gehabt, alles im Vorhinein zu kontrollieren. Normalerweise müsste die Storz-Kopplung, welche die Pumpstrecke und den Schlauch verbindet, mit einem Schlüssel gesichert werden. Dies hat der Bauer allerdings nicht gemacht. Ausserdem hat er die entsprechende Stelle nicht wie vorgeschrieben überwacht. Ansonsten wäre ihm aufgefallen, dass am Verbindungsstück Gülle austrat.
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Wegen seinem unvorsichtigen Handeln wird er nun zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätze à 80 Franken verurteilt. Diese muss er allerdings nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zu Schulden kommen lässt. Dazu kommt jedoch noch eine Busse von 400 Franken, sowie Verfahrenskosten von mehr als 2200 Franken. Das Urteil wird ausserdem im Strafregister eingetragen.