Seetal

Aargauer fälscht Kontoauszüge und ergaunert sich so Sozialhilfegelder

· Online seit 24.07.2023, 11:44 Uhr
Ein 25-jähriger Mann aus dem Seetal bezog Sozialhilfegelder, obwohl er gar keinen Anspruch darauf gehabt hätte. Dafür fälschte er seine Kontoauszüge. Die Behörden kamen ihm dennoch auf die Schliche. Nun wurde der Mann verurteilt.
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Seine Masche war besonders dreist: Schon im Oktober 2021 reichte der heute 25-Jährige bei einer Seetaler Gemeinde ein Gesuch um finanzielle Unterstützung ein. Diese wurde ihm auch befristet gewährt, insofern er monatlich seine Lohnabrechnungen und Kontoauszüge einreicht. Auf dieser Basis wurde der Sozialhilfebeitrag anschliessend berechnet.

Die Beiständin war ehrlicher als der 25-Jährige

Das machte der junge Mann auch wie verlangt. Doch nachdem er Anfang Juli 2022 den Kontoauszug vom Juni eingeschickt hatte, wurden die Behörden stutzig. Denn auch seine Beiständin reichte den Kontoauszug ein. Und die beiden Dokumente stimmten nicht überein.

Also wurden sämtliche Auszüge der vergangenen Monate nochmals überprüft. Dabei stellte die Gemeinde fest, dass der Mann sämtliche Kontoauszüge manipuliert hatte. Er wandelte die PDF-Dateien in ein Word-Dokument um und strich jeden Monat mehrere Gutschriften und Auslagen aus der Liste, sodass der Abschlusssaldo am Ende tiefer ausfiel als er effektiv war. Nach der Überprüfung war klar, dass der Mann eigentlich nie Anspruch auf materielle Hilfe gehabt hätte, wie es im Strafbefehl heisst. Er hatte sich die rund 7700 Franken Sozialhilfe durch Urkundenfälschung und Betrug unrechtmässig erschlichen.

Drohne gemietet und nicht zurückgegeben

Doch auch sonst nahm es der 25-Jährige mit der Ehrlichkeit nicht so genau. Im September 2022 mietete er sich über eine Sharing-Internetplattform eine Drohne, die er vom Besitzer per Post zugeschickt bekam. Statt sie nach einer Woche wieder zurückzugeben, dauerte es ein halbes Jahr, bis der Mann die Drohne zuhanden des Besitzers bei der Polizei abgab. Gemäss dem Strafbefehl hat er sich damit der Sachentziehung schuldig gemacht.

Für sein Handeln bekam er jetzt die Quittung: Der 25-Jährige wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren, einer Busse von 300 Franken sowie Gebühren und Rechnungen in der Höhe von 2900 Franken verurteilt. Allfällige Schadenersatzforderungen müssen über den Zivilweg eingefordert werden.

(vro)

veröffentlicht: 24. Juli 2023 11:44
aktualisiert: 24. Juli 2023 11:44
Quelle: ArgoviaToday

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