Renitent

Betrunkener Gärtner verliert Führerausweis – und fährt trotzdem weiter

· Online seit 06.11.2023, 07:36 Uhr
Ein Mann war nach seiner Gartenarbeit im Juni derart betrunken, dass Ambulanz und Polizei anrücken mussten. Letztere nahm ihm den Führerausweis ab, weil sie ihn verdächtigte, alkoholisiert gefahren zu sein. Das beeindruckte den 60-Jährigen jedoch wenig.
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Im Bezirk Lenzburg sollte der Aargauer Mitte Juni 2023 Gartenarbeiten ausführen. Dafür fuhr er mit seinem Auto am Nachmittag zum Arbeitsort. Ein paar Stunden später allerdings wurde die Regionalpolizei Lenzburg von der Sanität aufgeboten. Diese war vor Ort, weil der Mann stark alkoholisiert war. Doch vom Ambulanzteam wollte er sich offenbar nicht behandeln lassen, er verhielt sich renitent, weshalb dann die Polizei hinzugezogen wurde.

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Als diese eintraf, fand sie im Auto des Mannes eine leere Wodkaflasche. Im Rucksack hatte er zudem eine weitere, halb leere Flasche, wie es im Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Obwohl der 60-Jährige gegenüber den Sanitätern angegeben hatte, drei Biere und eine halbe Flasche Wodka getrunken zu haben, verweigerte er die Durchführung eines Atemalkoholtests.

Mann fährt trotz Führerausweisentzug weiter

Da die Polizisten den Verdacht hatten, dass der Mann bereits betrunken zum Arbeitsort gefahren war, informierten sie die Staatsanwaltschaft. Diese ordnete eine Blut- und Urinprobe sowie eine ärztliche Untersuchung an. Doch auch dagegen wehrte sich der Mann. Was er jedoch nicht verhindern konnte, war, dass die Polizei ihm den Führerausweis vorläufig abnahm.

Beeindruckt hat ihn das aber wenig. Schon am nächsten Vormittag setzte sich der 60-Jährige erneut hinters Steuer – mit einem Promillewert von knapp 0,8.

Nicht die erste Straftat

Nun kommt ihn sein renitentes Verhalten teuer zu stehen. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 16'000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem erhielt er eine Busse von 5000 Franken. Die Gebühren und Kosten in der Höhe von 1419 Franken muss er ebenfalls begleichen.

Damit aber nicht genug: Wie sich zeigte, war der Mann schon 2021 aufgefallen. Damals wurde er wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 1100 Franken verurteilt. Auch damals erhielt er eine Probezeit von zwei Jahren. Weil er nun erneut straffällig geworden war, erhält er eine Verwarnung. Die Probezeit seiner ersten Strafe wird zudem um ein Jahr verlängert.

veröffentlicht: 6. November 2023 07:36
aktualisiert: 6. November 2023 07:36
Quelle: ArgoviaToday

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