«Bin unzufrieden mit dem Urteil»: Angehörige nach dem Prozess enttäuscht
Quelle: Tele M1 / Jeffrey Gnehm / ArgoviaToday / Severin Mayer
Es war ein tragischer Unfall, der sich im März 2022 in Lenzburg zugetragen hat. Ein Tesla-Fahrer wollte auf dem Autobahnzubringer eine 180-Grad-Wendung machen und kollidierte dann mit einem anderen Auto. Dabei kam eine 41-jährige Frau ums Leben.
Gericht folgt dem Antrag
Am Donnerstagvormittag musste sich der Unfallfahrer vor Gericht verantworten. Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt verurteilt. Ausserdem muss er 4000 Franken Busse bezahlen. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Für die Angehörigen ist diese Strafe trotzdem deutlich zu mild. «Ich bin unzufrieden mit dem Urteil. Meiner Meinung nach viel zu wenig», sagt die Tochter der verstorbenen Frau kurz nach dem Gerichtsprozess zu Tele M1. «Menschen, die eine viel weniger schlimme Tat begehen, bekommen eine viel heftigere Strafe als jemand, der einen Mensch tötet.»
Abgekürztes Verfahren
Die Staatsanwaltschaft hingegen sagt nach dem Urteil: «Das Bezirksgericht Lenzburg hat heute die Anklage im abgekürzten Verfahren zum Urteil erhoben. Die Staatsanwaltschaft erachtet dieses Urteil als ermessen.»
Adrian Schuler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt gegenüber der «Aargauer Zeitung»: «Eine bedingte Freiheitsstrafe wird dann ausgefällt respektive von der Staatsanwaltschaft gefordert, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um die verurteilte Person von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.» Zudem wird bei der Strafzumessung das Verschulden, ob eine Tat fahrlässig oder mit Vorsatz begangen wurde als auch das Vorleben der beschuldigten Person berücksichtig, wie Schuler weiter ausführt.
Der Unfallfahrer wollte sich nicht vor der Kamera zum Urteil äussern, im Gericht sagte er jedoch, dass es ihm leid tue und er wolle sich bei der Familie entschuldigen.
(red.)