Versuchte Nötigung

Luzerner will Aargauer Ex-Freundin mit Nacktbildern zu Sex erpressen

· Online seit 20.02.2023, 05:30 Uhr
Ein Mann aus dem Kanton Luzern hat vor gut zwei Jahren seine Ex-Freundin mit Nacktbildern zu erpressen versucht. Diese liess sich die versuchte Nötigung aber nicht gefallen und stellte einen Strafantrag. Nun wurde der Luzerner verurteilt.
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Die Strafklägerin aus dem Kanton Aargau ist die Ex-Freundin eines heute 29-jährigen Luzerners. Dieser schickte der Frau Anfangs November 2021 mehrere Textnachrichten, in denen er sie aufforderte, ihm weitere Nacktfotos zu schicken.

Falls sie dem nicht nachkomme, werde er die Nacktfotos von ihr, die bereits in seinem Besitz waren, an Drittpersonen über soziale Kanäle weiterleiten. Wie es im entsprechenden Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst, wollte der 29-Jährige Sex als Gegenleistung. Danach werde er mit ihr zusammen die Nacktfotos löschen. Falls sie dem aber nicht nachkommen sollte, werde er ihre Nacktfotos an einen Verein schicken, deren Mitglied sie ist.

Bedingte Gefängnisstrafe wegen versuchter Nötigung

Die Aargauerin liess sich das nicht gefallen. Sie zeigte ihren Ex-Freund an. Somit kam es für den Luzerner Mann nicht zum erhofften Sex-Treffen, auch schickte die Frau keine weiteren Nacktbilder von sich. Und auch die Drohung, intime Bilder an den Verein zu schicken, setzte der Luzerner nicht in die Realität um. Dafür sprach die Aargauer Staatsanwaltschaft eine happige Strafe wegen versuchter Nötigung aus. Der 29-Jährige wurde im Januar 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen verurteilt. Dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 1000 Franken sowie die Gebühr für den Strafbefehl in der Höhe von 1200 Franken bezahlen.

Verurteilter ist mehrfach vorbestraft

Der Ex-Freund aus dem Kanton Luzern ist laut Strafbefehl mehrfach vorbestraft. Die bisher verhängten Geldstrafen hätten ihn nicht vor weiteren Straftaten abgehalten, so die Aargauer Staatsanwaltschaft. Deshalb sprach sie anstelle einer bedingten Geldstrafe eine Freiheitsstrafe. Zudem sind die finanziellen Verhältnisse des Verurteilten prekär, eine Geldstrafe hätte wahrscheinlich nicht vollzogen werden können. Der 29-Jährige wurde von der Luzerner Staatsanwaltschaft im Oktober 2021 unter anderem bereits wegen Diebstahl verurteilt.

veröffentlicht: 20. Februar 2023 05:30
aktualisiert: 20. Februar 2023 05:30
Quelle: ArgoviaToday

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