Kontaktlos bezahlen

Mann ergaunert über 800 Franken durch gestohlene Bankkarten und fliegt auf

19.06.2023, 11:49 Uhr
· Online seit 19.06.2023, 07:08 Uhr
Ein 48-Jähriger aus dem Bezirk Baden missbrauchte mehrere Male die Kontaktlosfunktion von Bankkarten, die er in einem Portemonnaie fand. Mit den Karten ging er mehrmals einkaufen. Jetzt wird er für seine Tat gebüsst.
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Ein 48-jähriger Mann aus dem Raum Baden hat Ende 2021 im Bezirk Brugg ein Portemonnaie gefunden. Anstatt es bei einem zuständigen Fundbüro oder beim nächsten Polizeiposten abzugeben, nahm er das Portemonnaie an sich.

Mit den Karten einkaufen gegangen 

Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau steht, befanden sich im gefundenen Portemonnaie neben einer Debitkarte, auch eine Kreditkarte. Beide hatten eine Kontaktlosfunktion. Der 48-Jährige konnte so die Karten während mehrerer Tage zu eigenen Zwecken verwenden. Mittels Kontaktlosfunktion belastete der Täter die Debitkarte mit über 400 Franken und die Kreditkarte mit über 410 Franken. Er tat dies so oft wie möglich, um das Limit der Kontaktlosfunktion der Karte zu umgehen. Die Ware, unter anderem Schmuck vom Juwelier Christ, nutzte er für sich.

Ein halbes Jahr später, im März 2023, war der Beschuldigte erneut im Besitz eines fremden Portemonnaies. Dieses Mal fand er es im Kanton Solothurn. Mithilfe der Kontaktlosfunktion der Debitkarte, welche sich darin befand, kaufte er Waren im Wert von über 35 Franken ein. Diese nutzte er ebenfalls für eigene Zwecke. Er konnte somit insgesamt über 845 Franken mit den beiden gefundenen Karten ergaunern.

Hartes Urteil wegen Nichtbewährung

Der Täter aus dem Bezirk Baden machte sich wegen mehrfachen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie der unrechtmässigen Aneignung einer Sache strafbar. Da sich der 48-Jährige bereits mehrere Male zuvor strafbar machte, fällt sein Urteil wegen Nichtbewährung um einiges härter aus.

Er wird zu einer unbedingten Geldstrafe von 4800 Franken verurteilt. Weiter muss er eine Busse von 300 Franken sowie Gebühren in der Höhe von über 940 Franken bezahlen. Die Zivilforderung eines seiner Opfer, in der Höhe von über 500 Franken, wird auf den Zivilweg verwiesen. Sein Urteil wird im Strafregister eingetragen.

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veröffentlicht: 19. Juni 2023 07:08
aktualisiert: 19. Juni 2023 11:49
Quelle: ArgoviaToday

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