Es ist nicht das erste Mal, dass der knapp 40-Jährige Bekanntschaft mit der Polizei macht. Bereits in den Jahren zuvor gab es Hausdurchsuchungen, bei denen Hanfpflanzen, Marihuana, angerauchte Joints und mehr gefunden wurden. Das Gras soll der Mann allerdings nicht nur für sich, sondern auch für andere angebaut haben, wie aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau hervorgeht.
Steckerleisten-Domino wird zum Verhängnis
Im Sommer letzten Jahres wurde ihm die unsachgemäss eingerichtete Stromversorgung seiner Plantage dann zum Verhängnis: Mehrere Steckerleisten, die aneinandergehängt und je mit einem Verbraucher belegt wurden, erzeugten so viel Wärme, dass ein Schwelbrand ausbrach. Dieser breitete sich auf das Kunststoffzelt aus und sorgte schliesslich für ein ausgewachsenes Feuer.
Durch den Brand entstand ein Sachschaden von 80'000 Franken, der gemäss Strafbefehl jedoch hätte verhindert werden können. Allerdings sei der Beschuldigte seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen. «Hätte er der Norm SN SEV 1011:2009/A1:2012 Rechnung getragen, wonach es nicht zulässig ist, mehrere Steckerleisten hintereinander in Serie zu schalten, wäre der Brand vermeidbar gewesen. Es war für den Beschuldigten vorhersehbar, dass wenn er den Gerätschaften übermässig belastet werden und dadurch Schwelbrände entstehen können.»
Nicht der erste Fehltritt
Abgesehen vom Brand und dem daraus entstandenen Sachschaden muss sich der Mann auch für alles verantworten, was im Brandobjekt gefunden wurde. Das sind über zwei Kilogramm Marihuana. Bei ihm zu Hause wurde weitere fast viereinhalb Kilo Marihuana, so wie 40 angerauchte Joints konfisziert. Demnach wird ihm schliesslich mehrfacher Anbau und die Herstellung von Betäubungsmitteln, mehrfache Weitergabe von Betäubungsmitteln und mehrfacher Erwerb, Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Sein Strafregister ist zum Zeitpunkt des Brandes alles andere als leer. Bereits in den Jahren zuvor wurde er wegen Überlassens eines Motorfahrzeugs an einen Fahrer ohne erforderlichen Ausweis und wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit unter anderem zu Geldstrafen verurteilt.
Sein Verhalten kommt ihn teuer zu stehen
Neben einer unbedingten Geldstrafe von über 10'000 Franken muss der Beschuldigte Gebühren in Höhe von über 3000 Franken bezahlen. Hinzu kommt eine Busse von 1000 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.