Aargau/Solothurn

Muss man wegen Corona wirklich länger auf Prämienverbilligungen warten?

Krankenkassen

Muss man wegen Corona wirklich länger auf Prämienverbilligungen warten?

· Online seit 12.09.2021, 07:55 Uhr
Zwei Aargauerinnen berichten, dass sie ungewöhnlich lange auf Prämienverbilligungen für Krankenkassen warten mussten. Wird die SVA wegen Corona von Anfragen überrannt? Sprecherin Linda Keller dementiert.
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Eine Mägenwilerin berichtet uns, dass sie zwei Monate auf den Bescheid für die Prämienverbilligung warten musste. Sie hatte im vergangenen Jahr wegen Corona ihren Job verloren und sich einige Monate später bei der SVA gemeldet. Gemäss eigener Angaben hatte sie von Anfang an alle nötigen Dokumente eingereicht. Im Juli erhielt die den (negativen) Bescheid für die Prämienverbilligung.

Noch länger warten musste eine Frau aus Bremgarten. Ihr Beistand reichte im April die Anfrage für die Prämienverbilligungen ein. «Im Juni rief ich dort an, um zu wissen, wann ich mit dem Bescheid rechnen kann», erzählt sie. «Am Telefon sagte man mir, dass sie völlig überrannt werden und sie jetzt mit den Anträgen aus März beschäftigt sind.» Ihr Beistand habe alle nötigen Dokumente eingereicht, sodass nichts mehr nachgereicht werden musste.

Wird die SVA von Anfragen überrannt? Kommt sie mit den Anfragen nicht mehr nach? Tatsächlich hat es einen Anstieg der Anfragen gegeben, sagt Linda Keller, Mediensprecherin der SVA. «Im Jahr 2020 zeigte sich im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Zunahme der Mutationsmeldungen.»

Zwei Monate warten ist normal

Grundsätzlich muss man bei den Prämienverbilligungen zwischen zwei Verfahren unterscheiden: dem ordentlichen und dem ausserordentlichen. Hier gibt es einige Unterschiede:

  • Beim ordentlichen Verfahren meldet man sich für die Prämienverbilligung für das kommende Jahr an. Dieses läuft digital und vollautomatisch ab. Wenige Tage nach der Anmeldung erhalten die Kundinnen und Kunden die Verfügung.
  • Das ausserordentliche Verfahren läuft teilautomatisiert ab. Finanzielle oder persönliche Veränderungen melden die Kundinnen und Kunden mit einem Online-Antrag. Viele Parameter werden verglichen und verschiedene Unterlagen werden für die Prüfung verwendet. Das Gesetz sieht vor, dass man bei finanziellen Verschlechterungen sechs Monate warten muss. Anschliessend wir der Leistungsanspruch rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Verschlechterung geprüft und berechnet. 

Das würde die lange Wartezeit der Frau aus Bremgarten erklären. Aber: Der Kanton Aargau hat die Wartefrist von sechs Monaten bei Verschlechterung der finanziellen Situation im letzten Jahr vorübergehend aufgehoben. Wieso die Frau so lange auf den Bescheid warten muss, wird nicht klar. Es könne sein, dass sie nicht alle Dokumente eingereicht habe oder sich die Abklärungen hinziehen.

Die SVA aber sei nicht überlastet. Keller sagt: «Die Information, welche die Frau aufgrund ihrer telefonischen Nachfrage erhalten hat, können wir ohne weitere Angaben nicht nachvollziehen.»

Bei der Mägenwilerin sieht die Situation hingegen anders aus: «Die durchschnittliche Verarbeitungszeit bei den ausserordentlichen Anträgen liegt bei etwas mehr als 60 Tagen», sagt Keller. Dass die Mägenwilerin also zwei Monate auf die Verfügung warten musste, ist normal. Der Anspruch auf die Prämienverbilligung wird jedoch immer rückwirkend berechnet und ausbezahlt.

Vieles automatisiert

Gemäss Keller verarbeiten 12 Mitarbeitende die ausserordentlichen Verfahren. Das sind etwa 35'000 Neuberechnungen pro Jahr. «Im ordentlichen Verfahren werden über 70’000 Anträge automatisiert verarbeitet»,  erklärt Keller. Insgesamt sind es etwa 175'000 Aargauerinnen und Aargauer, die eine Prämienverbilligung in Anspruch nehmen.

Um der erhöhten Nachfrage gerecht zu werden, hat die SVA schon 2019 reagiert: «Im ordentlichen Verfahren können die Kundinnen und Kunden der Antrag mit wenigen Klicks medienbruchfrei erfassen und einreichen. Auch im ausserordentlichen Verfahren wurde im Jahr 2019 ein dynamisches Anmeldeformular kreiert, welches nur noch die benötigen Parameter entsprechend der individuellen Situation abfragt. So können die Kundinnen und Kunden effizient, unkompliziert und online einen Antrag einreichen.»

veröffentlicht: 12. September 2021 07:55
aktualisiert: 12. September 2021 07:55
Quelle: ArgoviaToday

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