Letztes Jahr konnte die angeklagte Pflegerin das Gericht von ihrer Unschuld überzeugen. Sie wurde vom Vorwurf freigesprochen, eine pflegebedürftige Patientin nicht richtig betreut zu haben, welche an einem Gipfeli erstickt war. Nun steht ihre Arbeitskollegin wegen demselben Fall vor Gericht. Sie soll die Meldepflicht verletzt haben: «Meiner Mandantin wird vorgeworfen, dass sie einige Tage vorher gesehen habe, dass die Patientin das Essen herunterschlingt. Dies habe sie jedoch nicht im Rapport vermerkt und das wird ihr nun zum Vorwurf gemacht», erklärt André Kuhn, der Verteidiger beider Pflegefachfrauen.
An Frühstücksgipfeli verschluckt
Passiert war der Unfall im Oktober 2016. Die nach einem Hirnschlag pflegebedürftige Frau wurde für das Frühstück an den Tisch gebracht. Die 67-jährige Patientin verschluckte sich am Gipfeli und starb, obwohl das Pflegepersonal sofort versuchte, Hilfe zu leisten. Ignatius Ounde, Co-Präsident Berufsverband für Pflegepersonal (SBK), sieht nicht ein, weshalb die Schuld nur beim Pflegepersonal gesucht wird. «Auch die Angehörigen stehen in der Pflicht», erklärt er gegenüber Tele M1. Grundsätzlich weisst er jedoch auch darauf hin, dass es momentan viel zu wenig Pflegepersonal in praktisch allen Pflegeheimen hat: «Wenn es mehr Personal gibt, kommt es zu weniger Stress und zu weniger Fehlern», erklärt Ounde.