Aargau/Solothurn

Nach Erstickungstod in Badener Pflegeheim wird erneut Anklage erhoben

Tragischer Todesfall

Nach Erstickungstod in Badener Pflegeheim wird erneut Anklage erhoben

· Online seit 23.09.2023, 19:23 Uhr
Ein eigenartiger und gleichzeitig tragischer Fall ereignete sich 2016 in einem Pflegeheim in Baden. Damals hatte sich eine Bewohnerin an einem Gipfeli verschluckt und ist gestorben. Die angeklagte Pflegerin wurde 2022 vom Bezirksgericht freigesprochen. Nun steht eine weitere Pflegemitarbeiterin vor Gericht.
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Letztes Jahr konnte die angeklagte Pflegerin das Gericht von ihrer Unschuld überzeugen. Sie wurde vom Vorwurf freigesprochen, eine pflegebedürftige Patientin nicht richtig betreut zu haben, welche an einem Gipfeli erstickt war. Nun steht ihre Arbeitskollegin wegen demselben Fall vor Gericht. Sie soll die Meldepflicht verletzt haben: «Meiner Mandantin wird vorgeworfen, dass sie einige Tage vorher gesehen habe, dass die Patientin das Essen herunterschlingt. Dies habe sie jedoch nicht im Rapport vermerkt und das wird ihr nun zum Vorwurf gemacht», erklärt André Kuhn, der Verteidiger beider Pflegefachfrauen.

An Frühstücksgipfeli verschluckt 

Passiert war der Unfall im Oktober 2016. Die nach einem Hirnschlag pflegebedürftige Frau wurde für das Frühstück an den Tisch gebracht. Die 67-jährige Patientin verschluckte sich am Gipfeli und starb, obwohl das Pflegepersonal sofort versuchte, Hilfe zu leisten. Ignatius Ounde, Co-Präsident Berufsverband für Pflegepersonal (SBK), sieht nicht ein, weshalb die Schuld nur beim Pflegepersonal gesucht wird. «Auch die Angehörigen stehen in der Pflicht», erklärt er gegenüber Tele M1. Grundsätzlich weisst er jedoch auch darauf hin, dass es momentan viel zu wenig Pflegepersonal in praktisch allen Pflegeheimen hat: «Wenn es mehr Personal gibt, kommt es zu weniger Stress und zu weniger Fehlern», erklärt Ounde.

veröffentlicht: 23. September 2023 19:23
aktualisiert: 23. September 2023 19:23
Quelle: ArgoviaToday

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