Falsche Abrechnungen

Nach Honoraraffäre: KSA-Chefarzt kommt ohne Strafe davon

11.12.2023, 15:01 Uhr
· Online seit 11.12.2023, 14:00 Uhr
Zwei Chefärzte der Kantonsspitäler Aarau und Baden haben Leistungen abgerechnet, die sie nicht erbracht hatten. Strafrechtlich hat das für beide Ärzte keine Folgen. Das Verfahren gegen den KSA-Chefarzt wurde mittlerweile eingestellt, wohingegen beim KSB-Arzt nie ermittelt wurde.
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Sowohl im Kantonsspital Aarau als auch im Kantonsspital Baden haben Chefärzte wiederholt Leistungen abgerechnet, die sie nie erbracht hatten. Das zeigten Recherchen der «Aargauer Zeitung» aus dem Jahr 2018. Konkret heisst das, beide Ärzte waren bei Operationen nicht anwesend, haben aber dennoch Honorare für die Behandlung von Patientinnen und Patienten berechnet.

Due Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates kam im Herbst 2020 zu dem Schluss, dass «zweifelsfrei festgehalten werden kann, dass in den beiden Kantonsspitälern falsche Abrechnungen stattgefunden haben.» Zwei Jahre hat die Kommission die Chefarzt-Affäre untersucht.

Der KSB-Chefarzt wurde verwarnt und musste 45'000 Franken zurückzahlen. Er wurde nicht angezeigt und ist bis heute immer noch im Spital tätig, wie die Zeitung weiter schreibt. Auch der Aarauer Chefarzt wurde vom Spital verwarnt, musste 6000 Franken zurückzahlen und ist seit 2019 nicht mehr im KSA tätig. Das Spital verzichtete auf eine Anzeige, dennoch wurden die Ermittlungen aufgenommen.

Ermittlungen zogen sich in die Länge

Die Aargauer Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Unbekannt wegen Betrugs, Urkundenfälschung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und ungetreuer Geschäftsbesorgung. Gegen Unbekannt, weil die Staatsanwaltschaft nicht eindeutig wusste, wer noch an den falschen Abrechnungen beteiligt gewesen sein könnte. Die Ermittlungen zogen sich in die Länge. Erst jetzt ist klar, dass die Affäre um falsch abgerechnete Leistungen eines ehemaligen Chefarztes des Aarauer Kantonsspitals kein juristisches Nachspiel haben wird und das Verfahren wird eingestellt.

Grund für die Ermittlungseinstellung sei ein Urteil des Bundesgerichts vom September 2019. Demnach durften die Informationen zu den Patienten des Arztes nur anonymisiert für das Verfahren zur Verfügung gestellt werden. «Der notwendige Vergleich ist voraussichtlich auch ohne Kenntnis von Namen und Adressen der Patienten möglich», hiess es im Urteil der obersten Richter in Lausanne.

Daten nur geschwärzt

Das KSA gab zwar Daten zum Dienstplan des Arztes, zur Fakturierung und zur Honorarabrechnung heraus, dies aber nur in geschwärzter Form. Die Oberstaatsanwaltschaft hingegen forderte die vollständige Herausgabe aller Daten. Patientinnen und Patienten sollen befragt werden können, um die Angaben des Arztes in Bezug auf Zeitpunkt, Art und Durchführung der Behandlungen zu überprüfen.

So geht der ehemalige KSA-Arzt straffrei aus und der Fall bleibt weitestgehend ungeklärt. Ob eine Befragung der Patienten und damit verbunden wohl auch eine Gerichtsverhandlung mehr Klarheit hätte schaffen können, bleibt bis dato ungeklärt.

(red.)

veröffentlicht: 11. Dezember 2023 14:00
aktualisiert: 11. Dezember 2023 15:01
Quelle: ArgoviaToday

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