Bremgarten

Nacktvideos gepostet: Mann zu 16’000 Franken Strafe verurteilt

· Online seit 22.06.2023, 06:41 Uhr
Weil ein Mann mit der Trennung seiner Freundin nicht klargekommen ist, hat er freizügige Bilder und Nacktvideos von ihr im Internet veröffentlicht. Zudem hatte er ihre Adresse veröffentlicht und bot in ihrem Namen sexuelle Dienstleistungen an. Nun wurde der Mann verurteilt.
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Über sechs Jahre lang waren die beiden Freiämter ein Paar, dann ging ihre Beziehung in die Brüche. Dem 28-Jährigen machte das Beziehungs-Aus so sehr zu schaffen, dass er sich an seiner Ex-Freundin rächen wollte. Er veröffentlichte zahlreiche Nacktvideos von ihr im Internet und bot in ihrem Namen sexuelle Dienstleistungen an. Dies führte dazu, dass immer wieder unbekannte Männer bei ihrem Wohn- oder Arbeitsort auftauchten und Sex wollten.

Freiheitsstrafe und Landesverweis beantragt

Der junge Mann musste sich nun vor dem Bezirksgericht Bremgarten wegen mehrfacher Pornografie, Datenbeschädigung, mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten unbedingt und einen siebenjährigen Landesverweis – der 28-Jährige stammt ursprünglich aus der Karibik.

Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt und kassierte in den letzten neun Jahren jeweils Strafbefehle für Körperverletzung, Tätlichkeit oder Sachbeschädigung.

«Agieren Sie beim nächsten Ende einer Beziehung schlauer»

Richter Peter Thurnherr verurteilte den Beschuldigten am Ende wegen mehrfacher Pornografie, mehrfacher Gewaltdarstellung, Datenbeschädigung und mehrfacher übler Nachrede zu einer unbedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 100 Franken, also 16’000 Franken. Er sah aber von einer Landesverweisung ab, da dies nur beim Vorwurf der Pornografie infrage kommt und der Umfang der gefunden Bilder nicht riesig ist.

«Ich rate Ihnen, beim nächsten Ende einer Beziehung schlauer zu agieren», verabschiedete Thurnherr den Mann. Bei einem weiteren Delikt könne er davon ausgehen, dass eine Freiheitsstrafe folgt.

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(Marc Ribolla, Aargauer Zeitung/rag)

veröffentlicht: 22. Juni 2023 06:41
aktualisiert: 22. Juni 2023 06:41
Quelle: ArgoviaToday

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