Die Tat hatte sich im Februar 2018 ereignet. Der damals 24-jährige Türke hat eine 17-Jährige festgehalten, aufs Bett gedrückt und ihre Hose runtergezogen. Anschliessend vergewaltigte er sie, so die Schilderung des Opfers. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat nun ein Urteil gefällt. Der heute 27-Jährige erhält eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 28 Monaten, zwölf davon muss er absitzen. Ausserdem erhält er einen Landesverweis und muss eine Genugtuung zahlen, schreibt das «Oltner Tagblatt».
Bei Vergewaltigungen können Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren verhängt werden. Der Amtsgerichtspräsident hielt gemäss der Zeitung bei der Urteilsbegründung fest: «Es war eine relativ milde Vergewaltigung, wenn man das überhaupt so sagen kann.» Die Tat habe vergleichsweise kurz gedauert und es sei ein Minimum an nötiger Gewalt benutzt worden.
Diese Begründung stösst bei der Opferhilfeberaterin und Leiterin der Opferhilfe Solothurn, Agota Lavoyer, auf Unverständnis. Auf Twitter kritisiert sie die Aussage, es habe sich um eine «relativ milde Vergewaltigung» gehandelt, aufs Schärfste. Andere Nutzer pflichten ihr bei: «Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung und muss auch so geahndet werden», schreibt eine Nutzerin. «Ich bin sprachlos», so eine andere Meinung. Eine Nutzerin schreibt zudem: «Im Grunde müsste den Menschen endlich mal klar werden, dass eine Vergewaltigung näher an einer Folter ist als an einer Ohrfeige.»
Nein, kann man nicht, Herr Amtsgerichtspräsident.@SZSolothurn pic.twitter.com/oAkk4LWeOf
— Agota Lavoyer (@ALavoyer) November 18, 2021
(red)