Parkuhr-Beschriftung auf der Baldegg sorgt für Verwirrung
Auf der Parkuhr auf der Baldegg ist eine 24-stündige Gebührenpflicht angegeben. Folgende Tarife werden dort aufgeführt: Werktags beträgt er 1.50 Franken pro Stunde von 8 bis 20 Uhr, mit Ausnahme von 12 bis 14 und 18 bis 20 Uhr. Dann ist das Parkieren gratis. Samstags und sonntags werden von 8 bis 20 Uhr durchgehend 1.50 Franken gefordert. Für die Nacht ist aber kein Tarif angegeben, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
«Es gilt eine maximale Parkierungszeit von 24 Stunden»
Die Parkplätze gehören den Badener Ortsbürgern. Die Stadtpolizei ist für die Parkuhr in deren Auftrag zuständig. Polizeichef Martin Brönnimann erklärt gegenüber der Zeitung, wie die Beschriftung gemeint ist: «Es gilt eine maximale Parkierungszeit von 24 Stunden. Aus diesem Grund ist die Parkzeit zwischen 20 bis 8 Uhr gratis, zum Nachweis der Ankunft ist allerdings der Parkautomat in Betrieb zu nehmen – beziehungsweise ein Ticket zu lösen.»
Beim Bedienen der Parkuhr vor Ort zeigt sich ein weiteres Problem: Wer während der Gratiszeit von 12 bis 14 Uhr ein Ticket lösen will, muss Geld in die Parkuhr werfen. Ist das Problem der Stadt bekannt und wird es behoben? «Diese Problematik über die Mittagszeit ist uns bekannt und wurde mit dem Hersteller bereits diskutiert», antwortet Brönnimann. «Sobald eine optimalere Bedienungsmöglichkeit entwickelt ist, wird diese aufgeschaltet. Wird allerdings während der Gratiszeit die Uhr mit Münzgeld bedient, wird der entsprechende Betrag ab 14 Uhr angerechnet», heisst es weiter.
(red.)