Quelle: Tele M1/Beitrag vom 13.06.2023
Der Grosse Rat beschloss das revidierte Polizeigesetz am Dienstag nach erster Beratung mit 73 zu 60 Stimmen. Zuvor hiess das Parlament den Antrag der Grünen überraschend gut, die Regelungen für die kantonale Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» aus dem Gesetz zu streichen.
Dieser Entscheid fiel mit 71 zu 62 Stimmen. Den Ausschlag gab der Meinungswechsel der Mitte, die früher gemeinsam mit SVP und FDP ein faktisches Verbot von stationären Anlagen für die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung an Kantonsstrassen gefordert hatte.
Parlament erteilte Regierung den Auftrag
Vorgesehen war, dass der Regierungsrat jede Anlage einzeln bewilligen muss. Demnach hätte die Polizei ein entsprechendes Gesuch einreichen sollen. Eine Voraussetzung wäre gewesen, dass am beantragten Standort ein erhebliches Defizit bei der Verkehrssicherheit bestanden hätte. Der Grosse Rat hatte bei der Beratung des entsprechenden Paragrafen beschlossen, dass die Bewilligung höchstens für die Dauer von drei Jahren erteilt werden könnte.
Dauerbrenner im Aargau
Die Revision des Polizeigesetzes geht auf ein im November 2019 überwiesenes Postulat zurück, dass Grossräte aus der SVP und FDP eingereicht hatten. Der Vorstoss wurde mit 85 zu 44 Stimmen überwiesen – auch mit Stimmen der damaligen CVP beziehungsweise der heutigen Mitte. Inzwischen hat die Partei ihre Meinung gewechselt.
Im Postulat wurde der Regierungsrat aufgefordert, ein Verbot von «Blechpolizisten» zu prüfen. Dies war eine Folge des ersten Aargauer stationären Überwachungsanlage an einer vielbefahrenen Kreuzung in Baden. Das kantonale Verwaltungsgericht war im Jahr 2019 zum Schluss gekommen, dass die «stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage (AVÜ)» beim Knoten «Gstühl» aufgestellt werden kann. Es sei grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen.
Justiz- und Polizeidirektor Dieter Egli (SP) sagte am Dienstag bei der Beratung des Polizeigesetzes, ein generelles Verbot von «Blechpolizisten» sei nicht mit dem übergeordneten Bundesrecht vereinbar. Daher sollten die Vorgaben für eine Bewilligung der Anlagen möglichst streng sein – so habe es schliesslich der Grosse Rat gefordert.
Das letzte Wort zur Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» dürfte wohl noch nicht gesprochen sein. Der Grosse Rat wird das Polizeigesetz ein zweites Mal beraten.
Anpassungen ans Bundesgesetz
Das revidierte Polizeigesetz schafft nun lediglich die Rechtsgrundlage, dass die Polizei im Aargau bei Personen-Sicherheitsprüfungen erlaubt, auf das Strafregister zuzugreifen. Diese Regelung steht im Zusammenhang mit dem vom Volk gutgeheissenen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus.