Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau gegen den Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ab. Zu Recht sei als Folge einer leichten Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein Führerausweisentzug für die Dauer von einem Monat sowie ein eintägiger Verkehrsunterricht zur Nachschulung angeordnet worden.
Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts hervor. Die Richter gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass «auch eine durch reichhaltige Fahrpraxis erfahrene Lenkerin» über den Sinn der Verkehrsvorschriften aufgeklärt werden soll. Die Frau müsse zudem auf die Gefahren von Übertretungen hingewiesen werden.
Zu schnell im Baselbiet unterwegs
Die Autolenkerin war in Diepflingen in Baselland am 25. April 2020 unterwegs gewesen. Sie überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer um 16 Kilometer pro Stunde.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau verfügte daher einen einmonatigen Führerausweisentzug sowie einen Nachschulung. Dagegen wehrte sich die Frau beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres, beim Verwaltungsgericht und letztlich beim Bundesgericht.
Richter sehen «erhöhte abstrakte Gefahr»
Die Richter lassen die Argumente der Frau nicht gelten. Nach ständiger Rechtsprechung schaffe eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 15 Kilometer pro Stunde innerorts – ungeachtet der konkreten Umstände – eine erhöhte abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, hält das Bundesgericht fest.
Im Innerortsbereich würden sich viele schwache Verkehrsteilnehmende wie Fussgänger und Fussgängerinnen bewegen. Diese müssten sich nicht darauf einstellen, dass Fahrzeuge mit übersetzter Geschwindigkeit herannahten. Entsprechend häufig komme es zu Zusammenstössen. Welch schwerwiegende Folgen diese für Fussgänger haben könnten, zeigten physikalische Berechnungen.
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Erstmals 2013 zu schnell unterwegs
Der Einwand der Beschwerdeführerin, es sei nicht dargetan, dass sie mit ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung eine konkrete Gefährdung geschaffen habe, läuft laut Bundesgericht folglich ins Leere.
Die Frau war übrigens bereits im September 2013 in Magden zu schnell gefahren – und musste den Führerausweis für zwei Monate abgeben. Fünf Jahre später leistete sie sich wieder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Folge: eine Verwarnung.
(red./sda)