Aargau/Solothurn

Schuldspruch nach sexueller Handlung mit einem Kind erst in 2. Instanz

Urteil

Schuldspruch nach sexueller Handlung mit einem Kind erst in 2. Instanz

· Online seit 05.01.2023, 08:24 Uhr
Ein damals 53-Jähriger soll in der Silvesternacht 2018/2019 Oralverkehr mit einer 14-Jährigen vorgenommen haben. Vor Bezirksgericht Zofingen-Kulm wurde der Mann noch freigesprochen. Rund zwei Jahre später wird er vom Obergericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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Ein aus Deutschland stammender Mann wurde von einer 14-Jährigen beschuldigt, sexuelle Handlungen an ihr durchgeführt zu haben. Der damals 53-Jährige kam vor knapp neun Jahren in die Schweiz und befand sich zur Zeit des Vergehens in einer romantischen Beziehung mit der Mutter des Opfers. Er selbst hat ebenfalls eine Tochter, zu der er jedoch keinen Kontakt pflegt.

Aufgedeckt wegen Diebstahls aus der Klassenkasse

Wie dem Urteil zu entnehmen ist, wurde die sexuelle Handlung aufgedeckt, als die Schulleiterin die Mutter des Opfers, das Opfer selbst und die Klassenlehrperson zu einem Gespräch geladen hatte. Grund war jedoch nicht das Verhältnis zwischen den Beiden, sondern dass die 14-Jährige Geld aus der Klassenkasse gestohlen hatte. Das Geld hat sie aus der Kasse entnommen, um Schulden bei einem Drogendealer zu begleichen. Da dieser bereits von dem sexuellen Verhältnis mit dem Beschuldigten wusste, erpresste er sie bei Nicht-begleichen der Schulden, der Mutter davon zu erzählen.

Um welche sexuellen Handlungen es sich dabei handelte, war bis zu diesem Zeitpunkt nicht klar. Weder die Schulleiterin noch die Klassenlehrperson gingen genauer auf die Anschuldigungen der 14-Jährigen ein. Das Opfer galt als «Problemkind» und fiel schon öfters auf, da sie Drogen konsumierte, unter anderem MDMA und Cannabis.

Im Mai 2019 begab sich das Opfer, zusammen mit der Schulleiterin der Oberstufe, zum Stützpunkt der Kantonspolizei in Zofingen, um gegen den Beschuldigten eine Anzeige einzureichen. Die Mutter weigerte sich, ihr Kind auf den Stützpunkt zu begleiten, stattdessen wollte sie sie in ein Kloster verfrachten, damit sie keinen Unfug mehr mache.

Oralverkehr zwischen 14-Jährigen und 53-Jährigem

Zwischen dem Opfer und dem 53-Jährigen kam es vermehrt zu sexuellen Berührungen und unangemessenen Streicheleien. Zu einer Penetration kam es zwischen den Beiden nie. Vor Gericht wurde dem Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, dass es in der Silvesternacht 2018/2019 zu Oralverkehr zwischen den beiden kam. Dass die Handlungen zwischen der Minderjährigen und dem gestandenen Mann nicht angemessen waren, war beiden Parteien bewusst. So soll der Angeklagte ihr gegenüber geäussert haben, dass ihre Handlungen strafbar seien.

Auch fand es die 14-Jährige zwar komisch, dass ein beinahe 60-jähriger Mann sie anfasse, jedoch habe es ihr auch gefallen. Die damals 14-Jährige erzählte, dass sie dem Beschuldigten wie verfallen war und «eine Wolke im Kopf» hatte. Dies könnte davon kommen, dass das Opfer in der Tatnacht unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand. Laut Gericht ein Grund, dass sie in die Handlungen eingewilligt hatte. Dem Beschuldigten war ihr Suchtmittelkonsum bekannt. Nach der Silvesternacht wollte sie sich von dem Beschuldigten distanzieren, er suchte jedoch immer wieder den Kontakt zu ihr, sie schlug diesen jedoch aus.

Der damals 53-Jährige stritt jegliche sexuelle Handlungen mit der 14-Jährigen zu jedem Zeitpunkt ab.

Obergericht spricht Angeklagten schuldig

Das Bezirksgericht Zofingen-Kulm sprach den Beschuldigten im Mai 2021 frei. Begründet wurde der Freispruch vom Gericht, dass sich die 14-Jährige nicht mehr genau an die Tat erinnern konnte, zumal sie unter Drogeneinfluss stand. Weiter kam es während ihren Aussagen zu Widersprüchen, welche zu Zweifeln an ihrer Aussage führten. Auch lag eine «Aussage gegen Aussage»-Situation vor. Die Staatsanwaltschaft sowie die Privatklägerin fochten das Urteil von an – der Fall ging in Berufung.

Am 10. November 2022 ging der Fall an die zweite Instanz. Anders als das Bezirksgericht empfand das Obergericht Aargau die Aussagen des Opfers als glaubwürdig und verurteilte den Mann nun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren, wobei er ein Jahr im Gefängnis absitzen muss. Weiter wird der Deutsche des Landes verwiesen und muss eine Busse und eine Genugtuung bezahlen. Ob der Angeklagte das Urteil des Obergericht Aargau weiterzieht, ist unklar. Auf Anfrage bestätigt das Obergericht Aargau gegenüber ArgoviaToday, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

veröffentlicht: 5. Januar 2023 08:24
aktualisiert: 5. Januar 2023 08:24
Quelle: ArgoviaToday

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