Betrügereien

Schweizer (56) schmuggelte Drogen, ergaunerte Covid-Gelder und nahm leichtgläubige Opfer aus

· Online seit 16.01.2024, 12:11 Uhr
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat gegen einen weiteren Kurier im Fall rund um den internationalen Drogenring «Presidente» Anklage erhoben. Der 56-jährige Schweizer hatte ebenfalls Drogen für die Hauptbeschuldigten des Rings in die Schweiz geschmuggelt.
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In mehreren Aktionen haben die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Aargau einen international tätigen Drogenring ausgehoben. Über 20 Strafverfahren wurden eröffnet. Im Oktober 2023 wurde bereits gegen zwei Kuriere Anklage erhoben. Der Drogenring sei zwar nur lose organisiert gewesen, «schleuste in den vergangenen zwei Jahren allerdings Drogen im grossen Stil in die Schweiz», hiess es damals in einer Mitteilung.

Quelle: Tele M1 / Joel Dätwyler / Rebecca Doppmann / ArgoviaToday / Severin Mayer

Nun wurde gegen einen weiteren Drogenkurier Anklage erhoben. Das teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Dienstag in einer Mitteilung mit. Der 56-jährige Schweizer soll im Jahr 2021 sieben Kilogramm Kokain sowie eine grössere Menge Marihuana im Auftrag der Hauptbeschuldigten in die Schweiz eingeführt haben. Für die Einfuhr weiterer zehn Kilogramm Kokain soll er bereits Vorbereitungen getroffen haben. Der Beschuldigte sass bei den Fahrten jeweils selbst am Steuer, allerdings hatte er den dafür notwendigen Führerausweise nie besessen. Deshalb wird ihm in der Anklage auch Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Last gelegt.

Beschuldigter hat es faustdick hinter den Ohren

Neben seinen Kurierfahrten konnten dem Beschuldigten zusätzliche Vermögens- und Konkursdelikte nachgewiesen werden. Laut der Mitteilung hatte der Schweizer 2021 zwei bereits verschuldete Firmen übernommen. Als neuer Inhaber hatte er aber weder Anstalten für eine Buchführung unternommen, noch hatte er Sanierungsmassnahmen ergriffen. Die Steuerschulden sowie die ausstehenden Beträge bei den Gläubigern wurden unter seiner Führung sogar erhöht.

Bis zu deren Konkursen beliefen sich die offenen Forderungen bei den beiden Firmen zusammengefasst auf über 490'000 Franken. Während der Pandemie soll der Beschuldigte in seinem Amt als Firmeninhaber bei der Arbeitslosenkasse auch Kurzarbeitsentschädigungen für gänzlich erfundene Mitarbeiter angefordert und sich Entschädigungen im Umfang von weiteren 75'000 Franken betrogen haben.

Auch im engeren Umfeld getrickst

Der Beschuldigte machte denn auch keinen Halt vor Betrügereien im persönlichen Kontakt mit seinen Opfern. So bot er sich einem Mann an, Einkäufe zu erledigen. Für diese Aufgabe sollte er eine Bankkarte und die mit einem Sicherheitslimit versehene, kontaktlose Zahlungsfunktion verwenden. Nachdem er aber einmal den PIN-Code des Geschädigten erspäht hatte, führte er innerhalb weniger Monate Barbezüge in Gesamthöhe von 7000 Franken für sich selbst durch.

Ein weiteres seiner Opfer stand gar unter Beistandschaft und war aufgrund einer gewissen Leichtgläubigkeit besonders anfällig für Gaunereien. Durch geschickte Täuschungen soll sich der Mann über 118'000 Franken erschlichen haben. Aufgrund der arglistigen Betrügereien blieb dem Opfer am Ende teilweise kaum noch Geld für den eigenen Lebensunterhalt, wie aus der Mitteilung zu entnehmen ist.

Gemäss der Anklage wird er sich weiter wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfachem teilweise gewerbsmässiger Betrug, mehrfachem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfacher Misswirtschaft sowie wegen mehrfachen Unterlassens einer Buchführung vor Gericht verantworten müssen. Für die kriminellen Auswüchse fordert die Kantonale Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

(red.)

veröffentlicht: 16. Januar 2024 12:11
aktualisiert: 16. Januar 2024 12:11
Quelle: ArgoviaToday

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