Quelle: Archivbeitrag 05.05.2022 / ArgoviaToday / Severin Mayer
Der Unfall ereignete sich an der Kreuzung Casino-Brücke/Zurzacherstrasse in Brugg im Mai 2022. Gemäss der Kantonspolizei Aargau ging um kurz vor 9.30 Uhr die Meldung über einen schweren Verkehrsunfall ein. Bei der Auffahrt war es zu einer Kollision zwischen einem Lastwagen und einem Mofa gekommen. Der 63-jährige Töfflifahrer wurde dabei tödlich verletzt. Er starb noch auf der Unfallstelle.
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Staatsanwaltschaft wollte Verfahren einstellen
Nach dem Unfall eröffnete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Lastwagenfahrer. Diesem wurde fahrlässige Tötung und Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs vorgeworfen. Im Juni diesen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren – bezüglich fahrlässiger Tötung – allerdings ein. Dies, weil sich «dem Beschuldigten keine unfallkausale Sorgfaltspflichtverletzung» nachweisen lasse. Der Lastwagenfahrer hätte den Töfflifahrer nicht im Frontspiegel sehen – und auch nicht vorsorglich nachschauen – müssen, so die Staatsanwaltschaft. Begründet wurde diese Einschätzung unter anderem mit dem «krass verkehrregelwidrigen» Verhalten des Töfflifahrers.
Belegt wurde dieses Verhalten mit Aufnahmen von Überwachungskameras. Diese zeigten, dass der Töfflifahrer kurz vor der Ampel noch über die durchgezogene Linie gefahren war, um auf die Spur des Lastwagens zu wechseln.
Angehörige wehren sich – mit Erfolg
Dass alleine ihr verstorbener Ehemann respektive Vater schuld am Unfall sein soll, damit sind die Hinterbliebenen nicht einverstanden. Sie haben bis heute mit dem Unfall zu kämpfen. «Es war ein tragischer und sehr schwerer Unfall. Die Angehörigen leiden heute noch darunter», erklärt Rechtsanwalt Rajeevan Linganathan, der Anwalt der Hinterbliebenen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft überraschte ihn sehr.
Die Angehörigen des Verstorbenen wehrten sich deshalb gegen die Einstellung des Verfahrens und erwirkten bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts, dass die Staatsanwaltschaft weitere Abklärungen tätigen muss. Das Obergericht sieht die Sache nämlich ein wenig anders. Sowohl wertet es das Verhalten des Töfflifahrers nicht per se als krasse Verkehrsregelwidrigkeit. Es attestiert aber auch dem Lastwagenfahrer eine mögliche Mitverantwortung am Unfall – er hätte nicht ohne nachzusehen ausschliessen dürfen, dass sich neben oder vor ihm ein Töfflifahrer befindet. Hätte der Lastwagenfahrer dies nämlich wahrgenommen, wäre es – verkehrswidriges Verhalten des Töfflifahrers hin oder her – nicht zum Unfall gekommen, bewertet das Obergericht die Situation.
Staatsanwaltschaft muss über die Bücher
Aufgrund der Einschätzung des Obergerichtes wurde die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 12. Juni 2023 schliesslich aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft muss den Fall nun also noch einmal aufrollen, die vom Obergericht dargelegten Aspekte näher prüfen und anschliessend neu über die Einstellung des Verfahrens oder die Anklageerhebung entscheiden. Für die Angehörigen ein Lichtblick: «Meiner Klientschaft geht es darum, dass dieser Fall sauber und gründlich untersucht wird», so der Anwalt der Hinterblieben. Sollte sich zeigen, dass dem Lastwagenfahrer keine Schuld oder Mitschuld zukommt, würden seine Klienten das Urteil akzeptieren.