Bremgarten

Streit zwischen Eltern an Kindergeburtstag endet in einer Anzeige

29.07.2023, 18:24 Uhr
· Online seit 29.07.2023, 12:58 Uhr
Eine Mutter aus dem Bezirk Bremgarten wurde informiert, dass ihre Tochter während eines Kindergeburtstags in Tränen ausgebrochen war. Sofort holte sie zusammen mit dem Vater ihr Kind ab. Als sie sah, dass ihr Kind geschwollene Augen hatte, artete die Situation komplett aus.
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Ende März 2022 veranstaltete T.R.* für ihr Kind eine Geburtstagsparty. Eingeladen wurde auch die Tochter von W.S.*. Doch das Fest im Bezirk Bremgarten, an dem sich eigentlich alles um das Geburtstagskind drehen sollte, endete in einer Anzeige und einer teuren Busse.

Streit artet aus

Während der Geburtstagsfeier brach die Tochter von S. aus unbekannten Gründen in Tränen aus. Da sich das Kind nicht beruhigte, kontaktierte R. die Ehefrau von S., um sie darüber zu informieren. Zudem sollen die Augen des Mädchens stark angeschwollen gewesen sein. Folglich bat T. die Eltern des Mädchens darum, ihre Tochter vom Kindergeburtstag abzuholen. Wie in einem Strafbefehl des Kantons Aargau steht, gingen S. und dessen Ehefrau der Bitte nach.

Als die Eltern am Kindergeburtstag ankamen und die angeschwollenen Augen ihrer Tochter sahen, schrie die Ehefrau von S. lauthals los und warf R. vor, dass ihr Kind geschlagen wurde. Zudem wollte sie wissen, wer der Verursacher der Verletzungen sei. Daraufhin kam es im Treppenhaus zwischen der Familie R. und S. erst zu einer verbalen und schliesslich zu einer tätlichen Auseinandersetzung.

Angezeigt wegen Tätlichkeiten

Den Tumult im Treppenhaus nahm auch die Nachbarschaft wahr. Wie im Strafbefehl steht, wollte ein Nachbar zusammen mit seiner Ehefrau den Streit zwischen den Familien schlichten. Da das benachbarte Paar so wie die Familie S. türkischer Herkunft ist, boten sie ihre Übersetzungshilfe an – ohne der Zustimmung der Familie S.. Laut dem Strafbefehl kam es zu einem neuen Streit zwischen den beiden türkischen Familien, welcher in einem Gerangel endete, wobei der Nachbar S. mehrfach schubste und von sich wegstiess.

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Daraufhin brachte S. den Nachbarn wegen Tätlichkeiten zur Anzeige. Er muss eine Busse in der Höhe von 100 Franken zahlen. Weiter kommen Gebühren in der Höhe von über 320 Franken dazu.

*Name der Redaktion bekannt

veröffentlicht: 29. Juli 2023 12:58
aktualisiert: 29. Juli 2023 18:24
Quelle: ArgoviaToday

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