SVP-Grossrat fordert striktere Umsetzung von Meldepflicht
Seit dem 1. Januar 2021 müssen alle Gemeinden im Kanton Aargau den Sozialhilfebezug von Ausländerinnen und Ausländern dem Migrationsamt melden. Dies steht im Zusammenhang damit, dass ausländische Personen, die Sozialhilfe beziehen, unter gewissen Umständen ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren können. Das Melden erfolgt über ein Webformular. Daraus erstellt das Migrationsamt jährlich eine Statistik.
Der SVP-Grossrat Christoph Riner ist mit den Ergebnissen dieser Statistik nicht zufrieden, wie er gegenüber der «Aargauer Zeitung» sagt: «Seit der Inbetriebnahme des neuen Systems vor zwei Jahren erstattete rund die Hälfte der Aargauer Gemeinden noch keine Meldungen.» Er hat deshalb einen Vorstoss im Kantonsparlament eingereicht.
SVP-Politikerin rügte Migrationsamt bereits
Grund für die Meldepflicht, welche seit zwei Jahren gilt, war die SVP-Politiker Martina Bircher, welche vor rund sechs Jahren ein schärferes Vorgehen gegen Ausländerinnen und Ausländer forderte, die Sozialhilfe beziehen. Dies begründete sie damit, dass ausländischen Personen, die von der Sozialhilfe abhängig seien, kaum einmal die Aufenthaltsbewilligung entzogen werde.
Daraufhin wurde das genannte Meldewesen eingeführt. Zudem wurden die Schwellenwerte für eine ausländerrechtliche Verwarnung gesenkt.
Riner fordert Angaben
In den kommenden Wochen will das Migrationsamt alle Gemeinden kontaktieren, die letztes Jahr keine Meldungen erstattet haben, und über eine Nachfrist über die Erstattung von ausgebliebenen Meldungen informieren. Christoph Riner reicht das nicht: Er fordert unter anderem weitere Auskunft seitens des Migrationsamts und will wissen, wie der Regierungsrat nach Ablauf der Nachfrist sicherstellt, dass der Auftrag des Grossen Rats erfüllt wird.
(dbo)