Aargau

SVP verlangt strengere Auflagen für Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen

· Online seit 08.10.2022, 06:29 Uhr
Bisher gibt es nur in Olsberg im Fricktal eine Tempo-30-Zone auf einer Kantonsstrasse. Zuletzt kamen aber immer mehr Forderungen von Gemeinden auf, die Tempolimite innerorts zu senken. Die SVP wehrt sich dagegen und verlangt eine strikte Prüfung dieser Anliegen. Das werde heute schon gemacht, entgegnet der Regierungsrat.
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Eigentlich hätte der Versuchsbetrieb mit Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse in Aarau schon im Juni beginnen sollen. Einsprachen verhinderten aber bisher den Start, im Mai hiess es von der Abteilung Verkehrsmanagement des Kantons, ein rechtskräftiger Entscheid über die letzte hängige Einsprache sei frühestens im Herbst zu erwarten. Simone Britschgi, Sprecherin des Baudepartements, sagt auf Anfrage der «Aargauer Zeitung»: «Zurzeit ist noch nicht klar, wie es weitergeht.» Die Einsprache sei noch hängig, deshalb lasse sich nicht sagen, wann der Versuchsbetrieb starte.  

Regierungsrat lehnt Tempo-30-Verbot auf Kantonsstrassen ab

Grünen-Grossrat und VCS-Aargau-Geschäftsführer Christian Keller und SP-Nationalrätin Gabriela Suter kritisierten die Forderung scharf. Keller warnte vor einem massiven Rückschritt in der Verkehrspolitik und sagte, das Bundesrecht sehe sehr wohl Möglichkeiten für Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerorts vor. Suter sagte, die Forderung der SVP sei haarsträubend, weil sie den Regierungsrat beauftragen wolle, Bundesrecht nicht anzuwenden.

Im März 2022 lehnte der Regierungsrat ein Tempo-30-Verbot auf Kantonsstrassen ab und hielt fest: «Der Ermessensspielraum des Kantons bei der Anwendung von Bundesrecht geht nicht so weit, als dass der Kanton festlegen könnte, von Tempo 30 keinen Gebrauch zu machen.» Die Umsetzung der SVP-Forderung wäre widerrechtlich, «weil das Bundesrecht diesen Bereich abschliessend regelt», schrieb die Regierung.

SVP sieht zunehmende Diskriminierung des mobilen Individualverkehrs

Doch die SVP gab nicht auf und legte Ende Juni mit einem neuen Vorstoss nach. Darin verlangte sie, dass als zwingende Bedingung für Tempo 30 auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts die Voraussetzungen der Signalisationsverordnung «vom Kanton eingehend geprüft werden und diese konsequent sowie restriktiv erfüllt sind».

Bedingungen für Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerorts

  • Wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist.
  • Wenn bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen.
  • Wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann.
  • Wenn dadurch eine im Sinne der Umweltgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann.

Die SVP wehre sich «gegen eine zunehmende Diskriminierung des mobilen Individualverkehrs und ihm verwandten Verkehrsaufkommen, etwa den gewerblichen Nahverkehr oder die Feindistribution von Gütern», heisst es im Vorstoss als Begründung.

Rolf Jäggi: «Innerortsverkehr wird ohne Zwang eingeschränkt»

Kantonsstrassen dienten insbesondere dem raschen Abführen von Verkehr aus Quartieren auf die Hauptverkehrsachsen, argumentiert Jäggi. Bei hohem Verkehrsaufkommen könne schon heute auf Kantonsstrassen nicht mit 50 km/h gefahren werden. Er kritisiert: «Mit der Einführung von Tempo-30-Zonen auf Kantonsstrassen werden ohne Zwang der Innerortsverkehr in besagter Gemeinde oder Stadt in integraler Weise eingeschränkt und zusätzliche Verkehrsengpässe durch Staus und Kolonnenverkehr provoziert.»

Durchgehende Tempo-30-Zonen auf leistungsorientierten Verkehrsstrassen würden den öffentlichen Busverkehr unattraktiv machen, da sich die Fahrzeiten verlängerten. Für Velo- und Mofa-Fahrerinnen und -Fahrer sei stockender Verkehr zudem ein erhöhtes Sicherheitsrisiko und verleite zu unüberlegten und gefährlichen Überholmanövern.

Regierung muss Tempo-30-Wünsche von Gemeinden im Einzelfall prüfen

Für den Regierungsrat habe «die gesetzlich vorgegebene Signalisierung von generell 50 km/h im Innerort eine hohe Priorität», heisst es in der Antwort auf den Vorstoss, die am Freitag publiziert wurde. Diverse Gemeinden wünschten sich jedoch reduzierte Geschwindigkeiten auf den Kantonsstrassen in ihren Ortsdurchfahrten. Diese Anliegen müsse der Regierungsrat sorgfältig und ergebnisoffen abklären. Der Regierungsrat hält weiter fest: «Die kantonale Praxis entspricht bereits heute den Forderungen nach einer eingehenden Prüfung sowie einer konsequenten und im rechtlich zulässigen Rahmen liegenden Anwendung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einführung von Tempo 30.»

Wenn die kantonalen Behörden die Vorgaben zu restriktiv anwenden würden, wie es die SVP verlange, wäre dies rechtswidrig. Vielmehr müsse die Regierung die rechtlich gesehene starke Massnahme einer tieferen Geschwindigkeitssignalisierung mit anderen in Frage kommenden Massnahmen abwägen.

«Ebenso dürfte bei Einsprache- oder Beschwerdeentscheiden eine Verletzung der Begründungspflicht vorliegen, wenn nicht dargelegt wird, weshalb im Einzelfall eine Temporeduktion nicht möglich ist», schreibt die Regierung. Sie will den Vorstoss der SVP als Postulat entgegennehmen und zugleich als erledigt abschreiben.

(Aargauer Zeitung/ Fabian Hägler)

veröffentlicht: 8. Oktober 2022 06:29
aktualisiert: 8. Oktober 2022 06:29
Quelle: Aargauer Zeitung

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