Bezirksgericht Aarau

Teure Aktion: Vater und Tochter bremsen gemeinsam ein Auto aus

· Online seit 30.06.2023, 06:29 Uhr
Ein Kosovare stand vor Gericht, weil ihm mehrere schwere Verkehrsvergehen zur Last gelegt wurden. Sein Verhalten hätte beinahe zu einem schweren Unfall auf der A1 geführt. Zusammen mit seiner Tochter hat er unter anderem ein Auto ausgebremst – weil der andere Autolenker den Stinkefinger gezeigt hat.
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Im letzten September war ein Mann mit seinem Ford auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich unterwegs. Auf Höhe Kölliken fädelte ein Audi mit nur etwa zwei Metern Abstand vor ihm ein, schreibt die Aargauer Zeitung. Der Lenker des Audis war ein 50-jähriger Mann. Um einen Unfall zu vermeiden, musste der Fahrer des Ford stark abbremsen und betätigte das Fernlicht. «In der Folge kam es zu gegenseitigen Gesten mit der Hand», heisst es in der Anklageschrift. «Er hat mir den Stinkefinger gezeigt, seine Frau hat mit dem Handy gefilmt», sagt der Audifahrer vor Bezirksgericht.

Der Mann hat sich so sehr über den Stinkefinger aufgeregt, dass er mit seiner Tochter vereinbarte, den Ford in die Zange zu nehmen. Sie war ebenfalls gerade mit ihrem Auto auf der Autobahn unterwegs. So wirft es zumindest die Staatsanwaltschaft vor. Der 50-jährige Kosovare ist anderer Meinung: «Wir telefonierten, weil im VW eine Warnlampe aufgeleuchtet hatte.» Deshalb sei man im späteren Verlauf nebeneinander gefahren und sei dabei zufällig wieder auf den Ford-Fahrer getroffen.

Gerichtspräsident stützt sich auf Videoaufnahmen

Videoaufnahmen zeigen: Durch die verschiedenen Manöver musste der Ford-Fahrer anhalten und auch weitere Fahrzeuge wurden auf der Autobahn zum Bremsen gezwungen. Die Autos hielten auf dem Ausfahrtsstreifen bei Mägenwil an und dort kam es zu weiteren Diskussionen, bis die Frau des Ford-Fahrers schliesslich den Polizeinotruf wählte. Als sich der Audi-Fahrer vom Geschehen entfernte, fuhr er mit seinem Fahrzeug wieder auf die A1 zurück und überquerte dabei eine doppelte Sicherheitslinie – ein weiteres Vergehen, das ihm zur Last gelegt wird.

«Ich glaube Ihnen, dass der Ford-Fahrer Ihnen den Vogel gezeigt hat», erklärt Gerichtspräsident Reto Leiser bei der Urteilseröffnung. «Das rechtfertigt aber in keiner Weise Ihre Reaktion.» Beim Urteil stützt sich der Gerichtspräsident auf die Videoaufnahmen der Kameras entlang der Autobahn. Zudem haben alle weiteren Beschuldigten die Strafbefehle und damit den Tathergang, so wie ihn die Staatsanwaltschaft zur Last legt, akzeptiert.

Saftige Geldstrafe

Der Audi-Fahrer wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen – unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch mehrfaches ungenügendes Abstandhalten, brüskes Bremsen und Halten auf der Fahrbahn ohne Notlage. Der Beschuldigte hat bisher keine Einträge im Strafregister, die Freiheitsstrafe von zehn Monaten wird bedingt ausgesprochen. Bezahlen muss er aber die Busse über 3600 Franken und die Verfahrenskosten.

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(rag)

veröffentlicht: 30. Juni 2023 06:29
aktualisiert: 30. Juni 2023 06:29
Quelle: ArgoviaToday

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