Mitte Februar 2023 führte der Kantonale Veterinärdienst am ehemaligen Wohnort des 43-Jährigen im Bezirk Bremgarten eine unangemeldete Kontrolle durch. Was sie dort vorfanden, war erschreckend.
Tiere müssen von Veterinärdienst beschlagnahmt werden
Gemäss eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Aargau stand die Wohnung des 43-jährigen Serviceangestellten halb ausgeräumt. Er war gerade dabei, seinen Wohnort zu wechseln. In seiner alten Wohnung fand der Veterinärdienst ein Aquarium mit Fischen vor, in dem sich unter anderem Neonsalmler, Guppy und Welse befanden. Zwei der Welse waren dünn und einer davon so dünn, dass er deutlich unterernährt war. Die Fische wurden vom Veterinärdienst beschlagnahmt und in einer Auffangstation untergebracht.
Rund eine Woche später führte der Veterinärdienst eine Nachkontrolle durch. Dieses Mal am neuen Wohnort, welcher sich ebenfalls im Bezirk Bremgarten befindet. Dabei fanden sie Terrarien, in denen sich zwei Königspythons und mehrere Spinnen befanden. Eine der Schlangen hatte eine Länge von rund 160 Zentimeter und befand sich in einem zu kleinen Terrarium. Auch die zweite Schlange wurde in einem zu kleinen Terrarium gehalten, wie es weiter heisst. Beide Terrarien wiesen kein Trinkwasser auf, verfügten über keinerlei Klettermöglichkeiten und auch kein Licht.
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Obwohl dem Beschuldigten eine Frist gesetzt wurde, um alle Mängel zu beheben, unternahm er nichts. Mitte März fand erneut eine Kontrolle am Wohnort des Beschuldigten statt. Allerdings konnte der Veterinärdienst keinerlei Verbesserung feststellen. Damit wurde der 43-Jährige zur Anzeige gebracht.
Harte Busse für Tierquäler
Der Serviceangestellte hat laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Tierschutzgesetze verstossen. Er muss eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken zahlen. Dazu kommt eine Busse von 600 Franken sowie Gebühren in Höhe von rund 1030 Franken. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.