Quelle: TeleM1 / Sendung vom 19. August 2019
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass es vor der Tat zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, der Mutter und der Grossmutter des damals 4-jährigen Kindes gekommen war. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, dass er an jenem Samstagnachmittag im Neumarkt Brugg nach dem verbalen Streit plötzlich seine Tochter an den Hüften gepackt und das Kind kopfvoran und mit voller Wucht auf den Boden geschleudert hatte.
Obwohl die Mutter und die Grossmutter sofort versuchten, ihn davon abzuhalten, packte er – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – seine Tochter erneut an den Beinen und schleuderte sie ein weiteres Mal mit voller Wucht kopfvoran auf den Boden. Das Kind erlitt dadurch ein schweres Schädelhirntrauma.
Verhandlung wird neu angesetzt
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Am 11. Juli hätte die Gerichtsverhandlung am Bezirksgericht Brugg stattfinden sollen, sie war auf vier Tage angesetzt. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord und schwere Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie 15 Jahre Landesverweisung.
Nun teilt das Bezirksgericht mit, dass die Verhandlung verschoben wird. Die Gerichtskanzlei sei darüber informiert worden, dass «eine Person, deren Teilnahme für die Durchführung der Hauptverhandlung unerlässlich ist, an Covid-19 erkrankt ist». Die Verhandlung wird neu angesetzt, vermutlich wird sie zwischen Dezember und Februar stattfinden.
(mhe)