· Online seit 10.10.2023, 10:25 Uhr
Anzeige
Das Verwaltungsgericht hiess das entsprechende Normenkontrollverfahren zweier Juristen gut. Die Bestimmungen seien nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar, heisst es in der Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts.
Die Regelungen liessen übermässige Eingriffe in die verfassungsmässigen Rechte beziehungsweise Garantien zu. Es geht laut Verwaltungsgericht unter anderem um die informationelle Selbstbestimmung und um den Schutz der Privatsphäre. Die beiden Bestimmungen seien «ersatzlos aufzuheben».
Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Zuerst hatte die «Aargauer Zeitung» am Dienstag über den Entscheid berichtet.
(sda/red.)
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien