Und schon wieder steigen die Krankenkassenpreise um fast 9 Prozent. Für viele sind Beträge in diesem Ausmass nicht mehr tragbar. Mehr als 170'000 Personen erhalten deshalb im Aargau eine Verbilligung. Vor allem für Geringverdienende sind die steigenden Prämien ein grosser Schock. «Personen, die in einem bescheidenen finanziellen Verhältnis leben, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung», so Linda Keller, Leiterin Kommunikation der Sozialversicherung Aargau (SVA).
Dieses bescheidene Verhältnis kann einerseits durch dein Vermögen und Einkommen bestimmt werden, andererseits aber auch durch die Lebenssituation. Bist du alleinerziehend, wie sieht deine Wohnung aus und so weiter. Ob du Anspruch auf eine Prämienverbilligung hast, wird anhand deiner Lebenssituation bestimmt. Ob du Anspruch hast, kannst du hier berechnen.
Jeder kann sich anmelden
Personen, die für eine Verbilligung infrage kommen, erhalten im September einen Code von der SVA zugeschickt, um das Antragsverfahren zu beschleunigen. Ab dem 1. Oktober hat dann jeder und jede die Möglichkeit, sich darauf zu bewerben.
Ob der Antrag genehmigt wird, entscheidet die SVA dann aufgrund deiner Steuerdaten von vor drei Jahren. So ist für die Prämienrechnung 2024 deine Steuersituation 2021 relevant. «Verändert sich die finanzielle Veranlagung in diesen Jahren, muss man uns das unbedingt mitteilen. Natürlich hat man so trotzdem Anspruch auf Prämienverbilligung», erklärt die Kommunikationsverantwortliche.
Frist bis Ende des Jahres
Genau dasselbe gilt auch umgekehrt: «Profitiert man bereits von einer Prämienverbilligung und die finanzielle Situation verbessert sich, muss man uns dies ebenfalls mitteilen.» Ansonsten könnte dies dann doch teurer werden. Bis am 31. Dezember 2023 kannst du deinen Antrag auf Prämienverbilligung für das kommende Jahr 2024 einreichen. Danach wird sich die SVA mit dir in Verbindung setzen.
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