Neubau

Wasserkraftwerk Aarau wird ausgebaut – Einsprachen abgewiesen

23.06.2023, 12:34 Uhr
· Online seit 23.06.2023, 10:46 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat hat das Ausbauprojekt für das Wasserkraftwerk Aarau bewilligt, die Anpassung der Konzession gutgeheissen und Einsprachen abgewiesen. Damit gab er grünes Licht für den Neubau des Hauptkraftwerks und die Entfernung des Mitteldamms in der Aare.
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Für das 1894 in Betrieb genommene Kraftwerk ist seit dem Jahr 2018 eine neue Konzession in Kraft, aufgrund eines Erneuerungsprojekts des regionalen Energieversorgers Eniwa. Inzwischen hat die Eniwa AG das Umbauvorhaben optimiert und deshalb für das Projekt 2021 eine angepasste Bewilligung beantragt. Zum Stand des Verfahrens hat der Regierungsrat am Freitag informiert.

Konzession bis 2093

Mit der «Optimierung Kraftwerk Aarau» rechnen die Betreiber mit einer bis zu 23 Prozent höheren Stromproduktion. Zudem würden der Fischabstieg und andere ökologische Anforderungen verbessert. Weiter wird die Möglichkeit geschaffen, die Energie durch die Erzeugung von Wasserstoff oder mit anderen Mitteln zu speichern. Die Konzessionsdauer soll um acht Jahre bis 2093 verlängert werden.

Das Aarauer Wasserkraftwerk liegt zwar auf Aargauer Boden, die Staustrecke befindet sich jedoch zum grössten Teil im Kanton Solothurn. Für den Betrieb ist deshalb die Konzession beider Kantone notwendig. Die jährlichen Wasserzinsen gehen zu 82 Prozent an Solothurn, zu 18 Prozent in den Aargau.

Der Solothurner Kantonsrat hat das optimierte Projekt Anfang Mai bereits genehmigt, mit 88 Ja ohne Gegenstimmen.

Lichtblick für Energiestrategie

Auch vom Bund erhält das Vorhaben gute Noten. Die zuständigen Bundesämter seien zum Schluss gekommen, dass mit dem angepassten Projekt das vorhandene Energiepotenzial des Aarewassers «bestmöglich ausgeschöpft» werde, teilt der Aargauer Regierungsrat mit. Es handle sich um einen «Lichtblick im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050».

Gegen den Entscheid des Regierungsrats zum Wasserkraftwerk Aarau kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.

«Rechnen mit Gegenwind»

Im Kanton Solothurn wurde bereits Beschwerde gegen die Entfernung des Mitteldamms eingereicht. Auch im Aargau rechnet Susette Burger, Leiterin der kantonalen Sektion Gewässernutzung, mit Beschwerden. «Ich habe vollstes Verständnis für alle, die sich gegen die Entfernung des Mitteldamms wehren. Es geht etwas verloren, das man geschätzt hat. Ich bin aber überzeugt, dass man trotzdem gut im Oberwasserkanal schwimmen kann und die Umwelt profitiert auch vom Ausbauprojekt.»

Leo Keller vom Verein «Rettet den Mitteldamm» bestätigt die Annahme von Susette Burger. «Wir haben bereits in Solothurn eine Beschwerde eingereicht und werden dies mit Sicherheit auch im Aargau tun.» Das Gesuch des Kantons verstösse gegen verschiedene Bundesgesetze. «Das alte Kraftwerkgebäude und die beiden historischen Kanäle stehen im Inventar der schützenswerten Ortsbilder. Wenn man ein solches Objekt abreissen möchte, dann muss man ganz klare Bedingungen einhalten können. Man muss nachweisen, dass es keine Alternativen gibt. Eniwa hat diesen Nachweis in keiner Art und Weise erbracht.» 

Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde abweist, wird der Verein das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen, so Keller.

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(sda/rag)

veröffentlicht: 23. Juni 2023 10:46
aktualisiert: 23. Juni 2023 12:34
Quelle: ArgoviaToday

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