Covid-19-Kreditbetrug

Weniger Geld für die Verfolgung von Betrügern im Aargau

· Online seit 01.12.2021, 10:02 Uhr
Der Kanton Aargau soll zunächst weniger Geld für die strafrechtliche Verfolgung von unrechtmässig bezogenen Covid-19-Krediten aufwenden. Die zuständige Parlamentskommission will den vom Regierungsrat beantragten Kredit um fast 1,5 Millionen auf 3,1 Millionen Franken kürzen.
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Bei den rund 400 erwarteten Verfahren geht es um die strafrechtliche Verfolgung von unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten, Erwerbsersatz durch Selbstständigerwerbende, Kurzarbeitsentschädigung oder kantonalen Hilfsgeldern. Der Kanton geht zurzeit von einer Deliktsumme von rund 15 Millionen Franken aus, wie die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) am Mittwoch mitteilte.

Der Regierungsrat beantragte dem Parlament im November einen Kredit von 4,59 Millionen Franken für zehn zusätzliche Stellen, die auf drei Jahre befristet sein sollen. Konkret geht es um sieben Stellen bei der Staatsanwaltschaft und um drei Stellen bei der Kantonspolizei.

Strafverfolgung ist überlastet

Mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen könnten die zusätzlichen Covid-19-Betrugsverfahren weder rasch noch zeitnah neben den ohnehin jährlich anfallenden 42'000 Betrugsverfahren bearbeitet werden, hielt der Regierungsrat fest.

Die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen für die Bearbeitung dieser Covid-19-Betrugsverfahren sei damit «aus rechtlichen, aus wirtschaftlichen und aus politischen Gründen unabdingbar».

Kommission will Zwischenbericht

Die Kommission SIK stimmte gemäss eigenen Angaben im Grundsatz der zeitnahen Bearbeitung der Covid-19-Betrugsfälle zu und der damit verbundenen befristeten Aufstockung der Stellen bei der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei.

«Der Wunsch nach einer konsequenten Ahndung der kriminellen Bezüge von Covid-Geldern ist in allen Fraktionen einhellig und unbestritten vorhanden», schreibt die Kommission. Hinterfragt würden allerdings die durch das Departement vorgelegten Zahlen zur Anzahl der Fälle sowie Unsicherheiten beim Bedarf der zehn Stellen.

Die Kommission beschloss, den Kredit auf 3,1 Millionen Franken und die Zahl der befristeten Stellen auf 6,7 zu kürzen. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) müsse selbst schauen, wie die Strafverfolgung mit weniger Geld bewerkstelligt werden könne, hält die Kommission sinngemäss fest.

Die SIK möchte allerdings einen Zwischenbericht der Justizbehörden. Der Bericht solle nach einem Jahr vorliegen, damit die Lage neu eingeschätzt werden könne. Eine allfällige Erhöhung der Gelder respektive des Stellenplafonds oder eine Verlängerung der Dauer der Projektstellen werde nach Vorlage des Zwischenberichts nicht ausgeschlossen, schreibt die Kommission weiter.

Der Grosse Rat wird im kommenden Januar über die Stellen und den Kredit entscheiden.

veröffentlicht: 1. Dezember 2021 10:02
aktualisiert: 1. Dezember 2021 10:02
Quelle: sda

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